Bundeskartellamt: „FAZ“ und „Süddeutsche Zeitung“ dürfen Gemeinschaftsunternehmen zur Anzeigenvermarktung gründen

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Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von „Süddeutsche Zeitung“ (München) und „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ („FAZ“) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Die Prüfung der Kooperation nach dem Kartellverbot dauert jedoch noch an. Dies teilte die Bundesbehörde in einer Presseinformation mit. Das Gemeinschaftsunternehmen soll die Vermarktungsaktivitäten der beteiligten Verlage im Bereich überregional erscheinender Printanzeigen (Aufmerksamkeitsanzeigen und Rubrikenanzeigen) in Nachrichten-Printobjekten übernehmen. In dem betroffenen Markt seien neben den von den Beteiligten herausgegebenen überregionalen Tageszeitungen auch Wochen- und Sonntagszeitungen sowie Nachrichtenmagazine einzubeziehen. „Wir haben das Vorhaben bislang nur nach dem fusionskontrollrechtlichen Maßstab freigeben können. Hier war entscheidend, dass die beiden Verlagshäuser auch künftig bei den sogenannten Aufmerksamkeitsanzeigen keine überragende Marktstellung erlangen werden und es bei den Rubrikenanzeigen - wie Stellen- und Immobilienanzeigen - starken Wettbewerbsdruck durch entsprechende Online-Angebote gibt“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Für die darüber hinaus notwendige Prüfung der Kooperation nach dem allgemeinen Kartellverbot erwarte die Bundesbehörde noch Stellungnahmen der Verlage, um sich ein umfassenderes Bild machen zu können.