Tarifabschluss 2018

Nach fast 18-stündigen Verhandlungen konnten sich in den frühen Morgenstunden des 2. Juli 2018 der Deutsche Journalistenverband (DJV) und der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) in der siebten Verhandlungsrunde seit Beginn des Jahres 2018 auf einen Neuabschluss des Gehaltstarifvertrages für die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen (GTV-Redakteure) sowie des Tarifvertrages für die arbeitnehmerähnlichen freien Journalisten einigen.

Einigung
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Der Tarifabschluss sieht eine  31-monatige Laufzeit mit zwei linearen Erhöhungen vor:  So werden rückwirkend zum 1. Mai 2018 die Löhne um 1,9 % erhöht, um 1. Mai 2019 um 2,4%. Dies entspricht einer Lohnsteigerung um 4,3 Prozent. 

Hinzu kommen Einmalzahlungen für alle Redakteure von € 500 im August 2018 sowie von € 600 im März 2020. 

Die Volontäre erhalten zum 1. Mai 2018 eine Gehaltssteigerung von € 100 Euro plus 2,4 % zum 1. Mai 2019 sowie eine Einmalzahlung in Höhe von € 70.

Für Berufseinsteiger (TG 2a/2b) wird das Gehalt ab 1. Mai 2018 um € 135 steigen. Das entspricht einer Erhöhung von 4,15 Prozent.

Die Berufsjahresstaffel wird optional mit Qualifizierungsmaßnahmen verknüpft, um Redakteure inhaltlich und technisch für ihre tägliche Arbeit fit zu machen. Außerdem wird eine Öffnungsklausel in den Gehaltstarifvertrag  aufgenommen, mit dem auf Verlagsebene eine Entgeltumwandlung rechtlich ermöglicht wird.

Darüber hinaus einigten sich BDZV und DJV darauf, den Manteltarifvertrag bis zum 31. Dezember 2020 geschlossen zu lassen. Die aus formalen Gründen am 29. Juni 2018 überreichte Kündigung ist damit gegenstandlos.

Arbeitnehmerähnliche freie Journalisten an Tageszeitungen erhalten zum gleichen Zeitpunkt wie die Arbeitnehmer an lineare Erhöhung ihrer Honorare. Die Honorare der Pauschalisten steigen wertgleich.

Außerdem einigten sich BDZV und DJV darauf, einen Tarifvertrag über die Altersversorgung für die Onliner in tarifgebundenen Unternehmen abzuschließen.

Die dju in verdi sah sich nicht in der Lage, dem Tarifergebnis zuzustimmen.  Die tariflichen Regelungen gelten damit vorerst nicht für die bei der dju in verdi organisierten Mitglieder.

Ob und inwieweit ein Tarifabschluss im Nachgang erfolgen wird, bleibt abzuwarten.