Tarifpolitik
Nach Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer berechtigt, Vereinigungen mit dem Ziel der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen und zu führen. Die Regelung dieser Bedingungen erfolgt im Allgemeinen durch den Abschluss von Tarifverträgen, wobei die Grundzüge im Tarifvertragsgesetz geregelt sind.
Um einen Tarifvertrag abschließen zu können, müssen die Parteien tariffähig sein. Dazu muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein - unter anderem muss der Abschluss von Tarifverträgen Teil der satzungsgemäßen Aufgaben sein, die Koalition muss frei gebildet, demokratisch organisiert und unabhängig von Gegenseite, Parteien, Kirchen und Staat sein. Zudem muss sie überbetrieblich organisiert sein und sie muss ihre Aufgabe erfüllen können - das heißt, auch über die Macht verfügen, um Druck und Gegendruck ausüben zu können.
Der BDZV und seine Landesverbände besitzen diese Tariffähigkeit, so dass es unter anderem eine seiner Hauptaufgaben als Arbeitgeberverband der Digitalpublisher und Zeitungsverleger ist, die Interessen seiner Mitglieder und der Landesverbände bei der Gestaltung der Tarifverträge wirkungsvoll zu vertreten.
Auf dieser Seite
Aktuelles
Verhandlungsführer
Georg Wallraf, Vorsitzender des Sozialpolitischen Aussschusses und damit Verhandlungsführer in Tarifverhandlungen seit 2013.
Lebenslauf und Bild-DownloadArbeitsgruppe
Zu den Aufgaben des SP-Ausschusses gehören insbesondere: die Erarbeitung von Grundsätzen, Zielvorstellungen und Konzepten der Sozialpolitik des BDZV, die Vorbereitung und Führung von Verhandlungen über Tarifverträge für Redakteure an Tageszeitungen im Namen der Landesverbände und Verhandlungen über sonstige Kollektivvereinbarungen, soweit die Zuständigkeit des BDZV gegeben ist.