Tarifpolitik Tarifpolitik

Tarifpolitik

Tarifpolitik

Nach Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer berechtigt, Vereinigungen mit dem Ziel der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen und zu führen. Die Regelung dieser Bedingungen erfolgt im Allgemeinen durch den Abschluss von Tarifverträgen, wobei die Grundzüge im Tarifvertragsgesetz geregelt sind.

Um einen Tarifvertrag abschließen zu können, müssen die Parteien tariffähig sein. Dazu muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein - unter anderem muss der Abschluss von Tarifverträgen Teil der satzungsgemäßen Aufgaben sein, die Koalition muss frei gebildet, demokratisch organisiert und unabhängig von Gegenseite, Parteien, Kirchen und Staat sein. Zudem muss sie überbetrieblich organisiert sein und sie muss ihre Aufgabe erfüllen können - das heißt, auch über die Macht verfügen, um Druck und Gegendruck ausüben zu können.

Der BDZV und seine Landesverbände besitzen diese Tariffähigkeit, so dass es unter anderem eine seiner Hauptaufgaben als Arbeitgeberverband der Digitalpublisher und Zeitungsverleger ist, die Interessen seiner Mitglieder und der Landesverbände bei der Gestaltung der Tarifverträge wirkungsvoll zu vertreten.

Verhandlungsführer

Georg Wallraf, Vorsitzender des Sozialpolitischen Aussschusses und damit Verhandlungsführer in Tarifverhandlungen seit 2013.

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Georg Wallraf
BDZV

Arbeitsgruppe

Zu den Aufgaben des SP-Ausschusses gehören insbesondere: die Erarbeitung von Grundsätzen, Zielvorstellungen und Konzepten der Sozialpolitik des BDZV, die Vorbereitung und Führung von Verhandlungen über Tarifverträge für Redakteure an Tageszeitungen im Namen der Landesverbände und Verhandlungen über sonstige Kollektivvereinbarungen, soweit die Zuständigkeit des BDZV gegeben ist.

Überblick Tarifabschlüsse

01 / 06

Tarifabschluss 2022

Nachdem auch im Jahr 2021 die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Folgen des Corona-Virus unabsehbar sind, haben sich der Deutschen Journalistenverband (DJV) und die dju in ver.di gemeinsam mit dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) am 20. Juli 2021 auf eine Verlängerung der tarifvertraglichen Regelung zur Sicherung der Tarifrunde 2020/21 geeinigt.

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02 / 06

Tarifabschluss 2021

Nachdem auch im Jahr 2021 die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Folgen des Corona-Virus unabsehbar sind, haben sich der Deutschen Journalistenverband (DJV) und die dju in ver.di gemeinsam mit dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) am 20. Juli 2021 auf eine Verlängerung der tarifvertraglichen Regelung zur Sicherung der Tarifrunde 2020/21 geeinigt.

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03 / 06

Tarifabschluss 2020

Unter dem Eindruck der unabsehbaren wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Folgen des Corona-Virus haben sich der Deutschen Journalistenverband (DJV) und die dju in ver.di am 2. Juli 2020  gemeinsam mit dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) auf eine tarifvertragliche Regelung zur Sicherung der Tarifrunde 2020/21 geeinigt.

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04 / 06

Tarifabschluss 2018

Nach fast 18-Stündigen Verhandlungen konnten sich in den frühen Morgenstunden des 2. Juli 2018 der Deutsche Journalistenverband (DJV) und der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) in der siebten Verhandlungsrunde seit Beginn des Jahres 2018 auf einen Neuabschluss des Gehaltstarifvertrages für die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen (GTV-Redakteure) sowie des Tarifvertrages für die arbeitnehmerähnlichen freien Journalisten einigen.

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05 / 06

Tarifabschluss 2016

Am 29. Juni 2016 einigten sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sowie dju in ver.di in Berlin auf einen Neuabschluss des Gehaltstarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen sowie auf einen Neuabschluss des Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten (sog. 12a TVG). 

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06 / 06

Tarifabschluss 2014

Nach mehr als 9 Monaten Verhandlungen und umfangreichen Streikmaßnahmen haben sich in der 11. Verhandlungsrunde am 23. / 24. April 2014 der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sowie dju in ver.di auf einen neuen Gehalts- und Manteltarifvertrag sowie Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten nach mehr als 24-stündigen Verhandlungen geeinigt. Zudem wurden Lösungen zur Veränderung des bestehenden Altersversorgungs- und Volontariatstarifvertrages gefunden.

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Tarifverträge Redakteurinnen und Redakteure

  • Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen PDF
  • Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen PDF
  • Anhang zum Manteltarifvertrag für Redakteure/Redakteurinnen an Tageszeitungen PDF
  • Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für Redakteure und Redaktionsvolontäre an Tageszeitungen PDF
  • Tarifvertrag über das Redaktionsvolontariat an Tageszeitungen (Ausschluss Tarifvertrag) PDF
  • Tarifvertrag über die Altersversorgung für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen PDF
  • Tarifvertrag für die Altersversorgung der Online-Redakteure PDF

ARBEITNEHMERÄHNLICHE FREIE JOURNALISTINNEN UND JOURNALISTEN

  • Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen PDF

Gemeinsame Vergütungsregeln Wort & Foto

Gemeinsame Vergütungsregeln Wort (gekündigt 01.03.2017)

Mit den zwischen BDZV, dju in ver.di und DJV vereinbarten gemeinsamen Vergütungsregelungen Text gibt es sowohl für Verlage als auch für freie hauptberufliche Journalisten ein Regelwerk mit entsprechenden Honoraren, die die wesentlichen Urheberrechte abgelten.  Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Februar 2010 in Kraft.

Die Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalisten an Tageszeitungen sehen gemäß §§ 32, 36, 36a UrhG Mindesthonorare für die Veröffentlichung von Textbeiträgen gestaffelt nach Auflage, Art der Veröffentlichung dem Umfang des Rechteerwerbs (Erst- oder Zweitdruckrecht) vor.

In ihrer Struktur lehnen sich die Gemeinsamen Vergütungsregeln an die des Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche frei Journalisten an, weichen jedoch von ihm ab. Die erste Abweichung betrifft die Höhe der Wortbeiträge. Sie sind nicht als Fixbeiträge ausgewiesen, sondern als Spannenwerte. Des Weiteren wurde eine neue Auflagenstaffel "über 200.000" eingeführt, bei der der untere Spannenwert ebenfalls niedriger ist als das Honorar im Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten an Tageszeitungen mit einer Auflage von "über 100.000".

Die gemeinsamen Vergütungsregeln Wort befinden sich seit dem 1. März 2017 im gekündigten Zustand und können nach Auffassung des BDZV keine Anspruchsgrundlage mehr sein.

Gemeinsame Vergütungsregeln Foto (gekündigt 01.03.2017)

Mit den zwischen BDZV, dju in ver.di und DJV vereinbarten gemeinsamen Vergütungsregelungen gibt es sowohl Verlage als auch für freie hauptberufliche Fotojournalisten "eine Richtschnur beim Aushandeln der Honorare" und mehr Planungssicherheit für die Foto-Etats in den Redaktionen. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Mai 2013 in Kraft.

Die Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Fotojournalisten an Tageszeitungen sehen gemäß §§ 32, 36, 36a UrhG Mindesthonorare für die Veröffentlichung von Fotos vor, gestaffelt nach Auflage, Größe des Fotos und dem Umfang des Rechteerwerbs (Erst- oder Zweitdruckrecht).

Die gemeinsamen Vergütungsregeln Foto befinden sich seit dem 1. März 2017 im gekündigten Zustand und können nach Auffassung des BDZV keine Anspruchsgrundlage mehr sein.

Kontakt Ihre Ansprechparter*innen für das Thema Tarifpolitik

  • RA Dr. Sonja Boss

    RA Dr. Sonja Boss

    Justiziarin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

    T. +49 (0) 30 726298-230

    F. +49 (0) 30 726298-236

  • Daniela Fitzek

    Daniela Fitzek

    Referentin Arbeitsrecht, Syndikusrechtsanwältin

    T. +49 (0) 30726298-232

    F. +49 (0) 30726298-236

  • Angela Nitsche

    Angela Nitsche

    Teamassistentin Recht & Sozialpolitik

    T. +49 (0) 30726298-231

    F. +49 (0) 30726298-236