
BDZV-Hauptgeschäftsführerin
Zusammensetzung und Aufgaben des Vorstands und der Delegiertenversammlung
Der Vorstand des BDZV besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand, den jeweiligen Vorsitzenden der Landesverbände sowie den Vertretern der Verlagsgruppen. Den geschäftsführenden Vorstand bilden die beiden Vorsitzenden, die Hauptgeschäftsführung sowie die derzeit vier Ressortvorstände. Der geschäftsführende Vorstand führt den Verband im vereinsrechtlichen Sinne (§ 26 BGB).
Der Vorstand seinerseits repräsentiert den Bundesverband in der Öffentlichkeit und unterstützt dabei den geschäftsführenden Vorstand in seiner Tätigkeit. Der Vorstand behandelt politische Grundsatzfragen, nimmt Berichte von Ausschüssen entgegen und bereitet Finanzentscheidungen sowie Wahlvorschläge vor. Zudem achtet er auf die Durchführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung.
Die Delegiertenversammlung ist die nach den gesetzlichen Bestimmungen geforderte Mitgliederversammlung. Sie besteht aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Vorstands und den von den Landesverbänden gewählten Delegierten, deren Zahl sich nach der Höhe der Auflage und der Zahl der Mitgliedsverlage des jeweiligen Landesverbandes richtet. Die Delegiertenversammlung berät und erörtert unter anderem die Berichte des Vorstandes, sie führt die Wahl der beiden Vorsitzenden und der Ressortvorstände durch sowie sämtliche Beschlussfassungen über Satzungsänderungen. Darüber hinaus obliegen ihr sämtliche Finanzentscheidungen. Dabei legt sie die Verbandsbeiträge fest, beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung der Ergebnisse sowie die Entlastung des Vorstandes.
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