Für einen fairen Wettbewerb im Netz
Täglich entstehen in deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen Tausende aufwendig produzierte Artikel, die im Internetzeitalter aber in Sekundenschnelle von Dritten ausschnittsweise oder komplett übernommen, verwertet und vermarktet werden können. Dieser kommerziellen Nutzung standen die Verlage bisher schutzlos gegenüber, denn sie besaßen im Gegensatz zu anderen Werkmittlern wie der Film- und Musikindustrie kein Eigentumsrecht an den Früchten ihrer Arbeit. Im sich rasend weiterentwickelnden Digitalmarkt stellte dies einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar. Diese Rechtslücke soll das Leistungsschutzrecht (Publishers' Right) für Presseverlage, das im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform verabschiedet wurde, schließen.
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