Plattformen und Aggregatoren

Position des BDZV

Wir brauchen neue Regelungen beim Umgang mit marktdominanten Plattformen und Aggregatoren. Durch seine zahlreichen Dienste (Google-Suche, Google-Maps, YouTube, Chrome-Browser, Google-Mail und andere), das Betriebssystem Android und den sich daraus ergebenden Netzwerkeffekten konnte Google über die Jahre Datenmengen in immensen Ausmaß sammeln. Dieser Datenschatz ermöglicht es der Megaplattform, ihre Dienste immer weiter zu optimieren und stellt gleichzeitig eine große Hürde für Wettbewerb und Innovation dar.

Apps auf Bildschirm
Pixabay

Kein neues Unternehmen ist in der Lage, eine vergleichbare Datenmenge zu generieren oder auf eine solche zuzugreifen. Folglich können ähnliche Dienste kein entsprechend attraktives Angebot für Nutzer entwickeln. Ließe man dieser Entwicklung freien Lauf, würde die Marktposition der Suchmaschine immer unangreifbarer, der Wettbewerb ginge gegen Null.

Eine Lösung wäre es, Google rechtlich/wirtschaftlich als sogenanntes „natürliches Monopol“ einzuordnen, wofür einiges spräche. In der Folge könnte Google verpflichtet werden, Wettbewerbern Zugang zu dem Suchmaschinenindex und den anonymisierten Nutzungsdaten bereitzustellen. Zeitungen und andere Unternehmen oder Organisationen könnten dann gegen Zahlung einer Lizenzgebühr auf ihren Seiten ein Suchfenster schalten, dessen Funktionsweise auf dem Google-Algorithmus aufbaut, daneben aber sämtliches Anzeigen- und Nutzergeschäft auf eigene Rechnung durchführen. Auf diese Weise könnte eine erhebliche Belebung und damit auch Verbesserung des Suchmaschinenmarktes erreicht werden und ein Innovationsschub erfolgen.

Dass der lenkende staatliche Eingriff bei weitem nicht nur destruktiv, sondern ausgesprochen positiv sein kann, belegt das Kartellverfahren gegen Bell Labs von 1956. Das Unternehmen wurde damals gezwungen, seine Patente an Wettbewerber zu lizenzieren. Diese Entscheidung gilt bei Experten als Wiege und wichtiges Fundament für die Entwicklung des innovativen Silicon Valley.