Pressefreiheit
Der BDZV setzt sich politisch und gesellschaftlich an unterschiedlichen Stellen für die Pressefreiheit ein. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind eine Voraussetzung demokratisch verfasster Gesellschaften. Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist ein großes humanes Dokument geschaffen worden, um das Zusammenleben der Völker in Freiheit, Frieden und Wahrhaftigkeit zu garantieren. Für die Presse weltweit ist insbesondere der Artikel 19 der Erklärung von Bedeutung, in dem das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verbrieft wird.
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Internationaler Tag der Pressefreiheit 2021
Namibischer Künstler gestaltet Titelseitenmotiv
Alle Informationen und Fakten zum internationalen Tag der Pressefreiheit 2021. Lesen Sie Interviews mit dem namibischen Künstler Rudolf Seibeb, der dieses Jahr das Titelseitenmotiv für die deutschen Zeitungen geschaffen hat, und mit Martin Hoffmann, Forscher am ECPMF, zu der gewachsenen Bedrohungslage für Reporterinnen und Reporter bei Demonstrationen in Deutschland. #WPFD2021
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Aktuelles Pressemitteilungen und Nachrichten zur Pressefreiheit
Artikel 5, Absatz 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandJeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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Anja Pasquay
Pressesprecherin
E-Mail: pasquay(at)bdzv.de
T. +49 (0) 30 726298-214