Datenschutz

Position des BDZV

Datenschutzregelungen dürfen die digitale und gedruckte Presse nicht bei der Kommunikation mit den Nutzern behindern. Datenschutzregelungen entscheiden darüber, ob Presseverlage in der digitalen Welt erfolgreich sein können. Während die Auflage gedruckter Presseprodukte rückläufig ist, steigt die digitale Pressenutzung gerade auch im mobilen Bereich erheblich. Für die Zukunft der Presse ist eine möglichst unbürokratische Kommunikation mit ihren Nutzern daher von grundlegender Bedeutung.

Datenschutz Symbolbild
Fotolia

Die geplante E-Privacy-Verordnung der EU und teilweise gleichlautende Forderungen in der deutschen Politik würden die für die Finanzierung der privaten Presse nötige Datenverarbeitung aber weitgehend unterbinden. So würde den Bemühungen um den Erhalt freier, privat finanzierter Presse im digitalen Zeitalter massiver Schaden zugefügt.

Datenverarbeitung unter Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien ist insbesondere für folgende legitime Zwecke notwendig, die keinen Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer darstellen: Messung der Nutzungen und Nutzungsabläufe des Internetdienstes zwecks Anpassung des Angebots, Reichweitenmessung, Datenerhebung für Bezahlangebote und Verbraucherkommunikation, Datenspeicherung für den Zweck der Betrugsprävention und der Sicherung der Integrität der Dienste.

Die Beschränkung der Datenverarbeitung ist, anders als teilweise behauptet, kein Wettbewerbsvorteil. Sie ist im Gegenteil gefährlich für die digitale Zukunft Deutschlands. Mit ihr wird das bestehende wettbewerbliche Ungleichgewicht zugunsten marktdominanter Internet-Großunternehmer wie Google, Facebook, Amazon oder Ebay noch verschärft. Diese erhalten durch ihre Log-In-Modelle die notwendigen Einwilligungen ihrer unzähligen Nutzer zur Datenverarbeitung praktisch automatisch und können infolge dessen Daten wesentlich umfangreicher auswerten und nutzen. Dies verstärkt ihre Marktmacht zulasten der vielfältigen nationalen Internetwirtschaft.