BDZV: Landesverbände stimmen neuem Gehaltstarifvertrag zu

Der neue Gehaltstarifvertrag (GTV) für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen kann rückwirkend zum 1. Mai 2018 in Kraft treten. Nachdem bereits der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zugestimmt hatte, folgten auch die Landesverbände des BDZV dem Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses und billigten das Verhandlungsergebnis. Die Erklärungsfrist endet heute.

Der BDZV hatte sich am 2. Juli nach sieben Verhandlungsrunden mit dem DJV geeinigt. Der Verhandlungsführer des BDZV, Georg Wallraf, wertete das Ergebnis als „gute und tragfähige Lösung“. Die dju in ver.di, die ebenfalls an den Verhandlungen teilnahm, hat sich der Einigung nicht angeschlossen.

Der neue GTV mit dem DJV sieht bei einer 31-monatigen Laufzeit zwei lineare Erhöhungen vor: Rückwirkend werden zum 1. Mai 2018 die Löhne um 1,9 Prozent erhöht, zum 1. Mai 2019 um 2,4 Prozent. Insgesamt also um 4,3 Prozent. Hinzu kommen Einmalzahlungen für alle Redakteure.

Vor allem für Volontäre und Berufseinsteiger wurde die Einkommenssituation deutlich attraktiver gestaltet: Die Volontäre erhalten rückwirkend zum 1. Mai 2018 eine Gehaltssteigerung von 100 Euro plus 2,4 Prozent zum 1. Mai 2019 sowie eine Einmalzahlung im Jahr 2018. Für Berufseinsteiger (2a/2b) steigt das Gehalt rückwirkend zum 1. Mai 2018 um 135 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von 4,15 Prozent.