Corona-Tarifvereinbarung bis Ende 2020 gibt Verlagen Planungssicherheit

Die Folgen der Corona-Pandemie wirken sich auch auf das Tarifgeschehen in der Zeitungsbranche aus. Eigentlich hätten in diesen Tagen die Verhandlungen über einen neuen Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen zwischen dem BDZV und dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) begonnen.

Parallel dazu hatte die dju in ver.di ein Tarifpaket mit umfassenden Forderungen vorgelegt; letztendlich sind alle Tarifvertragsparteien übereingekommen, angesichts der zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen eine zunächst bis Jahresende 2020 befristete Corona-Tarifvereinbarung mit folgenden Kernpunkten zu schließen:

  • In diesem Jahr wird es keine Tariferhöhungen geben.
  • Eine Öffnungsklausel ermöglicht es den Verlagen, die Jahresleistung („Weihnachtsgeld“) bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten ganz oder teilweise zu kürzen.
  • Für die Gruppe der arbeitnehmerähnlichen Journalisten (Tarifvertrag 12a) können einmalig Unterstützungsleistungen gezahlt werden.
  • Darüber hinaus haben sich die Tarifparteien auf Empfehlungen geeinigt, die unter anderem eine Doppelbelastung für von Kurzarbeit betroffene Redakteurinnen und Redakteure vermeiden sollen.


„Ich freue mich, dass wir uns mit den Gewerkschaften in gemeinsamer Verantwortung auf dieses Ergebnis einigen konnten. Damit schaffen wir Planungssicherheit für Verlagsunternehmen und Redaktionen“, erklärte dazu Georg Wallraf, BDZV-Verhandlungsführer und Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses.

Nachdem die dju in ver.di die 2018 von BDZV und DJV geschlossenen Tarifwerke nicht mittragen wollte, war die dju nunmehr bereit zur Anerkennung der seinerzeit getroffenen Regelungen und konnte so auch Partner der aktuellen Tarifvereinbarung werden.