Im Namen des Volkes, auf Kosten des Kindes
Von Jan Haarmeyer
Fünf Jahre lang war der kleine Dennis glücklich bei seinen Pflegeeltern - bis ein Amtsrichter eingriff. Jetzt lebt der Junge in einem Heim.
Hamburg. Vor fünfeinhalb Jahren nahmen Anna und Peter Schneider den vier Monate alten Dennis in Pflege. Er war in Hamburg im Kinderschutzhaus, seine drogenkranke Mutter hatte ihn nach der Geburt im Krankenhaus zurückgelassen. Damals hatte der Staat ein Problem. Und die Schneiders waren die Lösung. Jetzt sind sie das Problem. Der Staat hat sie finanziell ruiniert und ihnen das Kind weggenommen. Die Dokumentation eines Skandals.
Manchmal hat Anna Schneider, 49, einfach keine Kraft mehr. Dann lässt sie ihren Tränen freien Lauf. Ihr Mann Peter, 48, legt ihr in solchen Momenten immer wieder die Hand auf den Rücken, streichelt sie sanft und sagt: "Irgendwie schaffen wir das schon." Dann sitzen sie stumm in ihrem Wohnzimmer. Im Kinderzimmer schläft Dennis. Der kleine blonde Junge ist seit fünfeinhalb Jahren bei den Schneiders.
So sollte diese Geschichte eigentlich beginnen.
Anna und Peter Schneider haben es nicht geschafft. Dennis schläft nicht mehr in seinem Kinderzimmer. Nur die Tränen von Anna Schneider sind geblieben.
Dennis ist ein Pflegekind. Was genau in seinem Kopf vorgeht, können die Schneiders nur ahnen. Die Zerrissenheit des kleinen Kerls haben sie jeden Tag hautnah erlebt. Wenn sie für eine Mahlzeit mehr als eine Stunde brauchten, weil Dennis im Grunde keine feste Nahrung zu sich nimmt. Kein Brot, kein Obst, kein Fleisch, keine Pommes, keinen Käse.
Der Fünfjährige reagiert mit diesen massiven Essstörungen regelmäßig auf die vom Gericht angeordneten unbegleiteten Besuche bei seinem leiblichen Vater und dessen Mutter, seiner Großmutter. Seine drogensüchtige Mutter ist nach der Geburt aus dem Krankenhaus verschwunden. Einen Tag vor der Entlassung erschien sie nicht mehr auf der Station. Dennis kam ins Kinderschutzhaus.
Das Ehepaar Schneider aus einem Ort im Süden Hamburgs, das genau wie Dennis in Wirklichkeit einen anderen Namen trägt, entschloss sich vor acht Jahren, ein Pflegekind in seine Obhut zu nehmen. Der eigene Kinderwunsch war nicht in Erfüllung gegangen. Für eine Adoption waren Anna und Peter damals etwas zu alt. Sie bewarben sich in Hamburg und absolvierten sieben Ein-Tages-Seminare, in denen sie auf Herz und Nieren geprüft wurden.
Im November 2006 erhielten die Schneiders einen Anruf vom Jugendamt in Hamburg: Ob sie sich vorstellen könnten, einen vier Monate alten Jungen aufzunehmen, für den es keine Rückkehroption in seine Herkunftsfamilie gab? Ja, das konnten sie.
Damals hatte der Staat ein Problem. Und die Schneiders waren die Lösung. Und voller Liebe. Jetzt sind die Schneiders das Problem. Und voller ohnmächtiger Wut. Denn der Staat hält es für eine gute Lösung, ihnen das Kind nach mehr als einem halben Jahrzehnt wieder wegzunehmen. Wie konnte es dazu kommen?
Weihnachten 2006
Im Dezember fahren die Schneiders jeden Tag ins Kinderkrankenhaus nach Wandsbek, um Dennis zu besuchen. Sie legen den Jungen in den Kinderwagen und schieben los. Freunde haben ihnen den Flur daheim mit Babyklamotten und Spielsachen voll gestellt. Am 26. Dezember ist Dennis das erste Mal einen Tag bei den Schneiders, einen Tag später holen sie ihn endgültig zu sich nach Hause. Im Arztbericht über die Geburt lesen sie vom "Crack-Konsum in der Schwangerschaft" und vom "Alkoholspiegel im Urin des Kindes".
Januar 2007
Im Kinderschutzhaus in Harburg kommt es zum ersten sogenannten begleiteten Umgang der Pflegeeltern mit dem Kindesvater und der Großmutter sowie einem Jugendamtsmitarbeiter. Das Treffen dauert zwei Stunden. Die Oma hält Dennis auf dem Arm.
März 2007
Der leiblichen Mutter, nach Behördeneinschätzung mit hoher Wahrscheinlichkeit unverändert drogenabhängig, wird die elterliche Sorge entzogen. Dennis bekommt einen Amtsvormund vom Jugendamt in Hamburg-Nord.
Mai 2007
Die Besuchskontakte sind von Anfang an strittig. "Die Großmutter wollte von Beginn an die Vormundschaft für Dennis übernehmen. Sie hat mit einem Anwalt gedroht und nannte unsere Pflege eine Zwangsadoption für ein kinderloses Paar", sagt Peter Schneider.
Juli 2007
Die monatlichen Umgänge finden erst einmal ohne den leiblichen Vater statt. Er ist zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und wird erst Anfang 2009 wieder aus dem Gefängnis entlassen.
August 2007
Die Schneiders feiern Dennis' ersten Geburtstag. Er bekommt eine Sitzschaukel. Er kann "Mama" und "Papa" sagen und krabbelt beim Urlaub an der Nordsee. "Er war von Anfang an ein Bewegungskind", sagt Peter Schneider. Im Laufstall zieht sich der kleine Kerl selbst an den hölzernen Stangen hoch.
Herbst 2007
Dennis kann jetzt laufen. Er ist 14 Monate alt. "Er hatte beide Hände voll und wackelte durch den Flur", sagt Peter Schneider und lächelt bei der Erinnerung an die ersten Schritte. "Wie der Butler in 'Dinner for One'".
Februar 2008
Der Kindsvater strebt aus der Haft heraus einen Antrag auf Umgang mit Dennis im Gefängnis an. Die Vormundschaft geht an das Jugendamt Winsen.
Juni 2008
In einem Hilfeplangespräch wird besprochen, dass Dennis mit seinen Pflegeeltern seinen Vater alle zwei Monate in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel besucht. Der leibliche Vater soll darlegen, dass er "keinen unkontrollierten Suchtmittelkonsum" hat.
Frühjahr 2009
Der Kindsvater ist aus der Haft entlassen worden. Er lebt danach zum Teil bei seiner Mutter oder in betreuten Wohneinrichtungen in Hamburg. In einem Hilfeplangespräch wird zwischen den Parteien keine Einigung bezüglich der Umgänge erzielt. Der Vater und die Großmutter streben jetzt eine Rückführung von Dennis an und wollen unbegleitete Umgänge über das ganze Wochenende. Das Jugendamt erklärt ihnen sehr deutlich: "Hier geht es nicht um eine mögliche Rückführung des Kindes in die Familie, sondern um Dauerpflege bei den Pflegeeltern." Mit der Mutter müsse erst mal wieder eine vorsichtige Anbahnung stattfinden.
Sommer 2009
Da sich Pflegeeltern und Herkunftsfamilie nicht einigen, bittet das Jugendamt Winsen um gerichtliche Klärung der Umgangsregelung. Am 15. Juli muss Familie Schneider vor dem Amtsgericht in Hamburg erscheinen. Der Vater und die Großmutter wollen Dennis jetzt alle 14 Tage sehen. Die Pflegeeltern berichten dem Richter, dass Dennis nach den begleiteten Umgängen jedes Mal unter massiven Essstörungen leidet. Dennis würgt und erbricht sich, er kann kaum feste Nahrung zu sich nehmen. Nur Brei, weiche Kartoffeln und Flüssiges. Den Hinweis der Pflegeeltern auf die regelmäßigen Essstörungen des Zweijährigen nach den Besuchskontakten kontert der leibliche Vater im Gericht mit dem lauten Vorwurf an Anna Schneider: "Sie sind doch schuld an Dennis' Essstörungen!" Der Richter fordert den Vater auf, sich dafür bei der Pflegemutter zu entschuldigen. Was dieser auch tut.
Das Verfahren endet mit einer familiengerichtlich gebilligten Vereinbarung: Es soll zukünftig alle zwei Wochen einen zweistündigen begleiteten Umgang mit wechselnder Beteiligung geben. "Wie soll ich denn nach Winsen kommen?", fragt die Großmutter. "Es gibt öffentliche Verkehrsmittel", wird sie belehrt. Außerdem soll Dennis am 7. Oktober und am 28. Dezember zur Großmutter in die Wohnung nach Hamburg kommen, dort sollen auch der Vater und die Mutter anwesend sein.
September 2009
Bei einem Treffen auf einem Spielplatz in Winsen erzählt Dennis' Vater, dass er selbst mit vier Jahren von seinem Vater verlassen worden sei. Auch er habe als Kind Essstörungen gehabt und musste deswegen zur Kur. Die Schneiders bemühen sich um ein normales Verhältnis. Sie wissen, dass es für Dennis wichtig ist, eine Beziehung zu seinem leiblichen Vater aufzubauen. "Dennis wusste von Anfang an, dass er zwei Papas hat", sagt Anna Schneider. Oktober 2009Erstmals findet ein unbegleiteter Besuch von Dennis bei der Oma statt. Nach der Rückkehr, sagen die Pflegeeltern, habe Dennis 14 Tage lang nur gewürgt und sich erbrochen. Abends am Esstisch zeigt er auf seine Pflegemutter und sagt: "Du gehörst hierher." Dann zeigt er auf seinen Pflegevater: "Du gehörst auch hierher." Schließlich tippt der dreijährige Blondschopf mit dem Finger auf sich und sagt: "Ich gehöre nicht hierher."
Dezember 2009
Die Auseinandersetzung spitzt sich zu. Der Amtsvormund hält fest, dass sich Dennis "nach den Besuchen in Hamburg bei der Großmutter sehr auffällig" zeigte. "Seine Essstörung verschlimmerte sich", und als Vormund könne er "die beschlossene Umgangsregelung mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren". Er hebt die gerichtlich gebilligte Vereinbarung auf und spricht sich zeitweise gegen jeglichen Besuchskontakt bei der Großmutter in Hamburg aus. Der Kindsvater und die Großmutter verlassen unter lautem Protest das Hilfeplangespräch. Es wird beschlossen, die Essstörung von Dennis ambulant in der Kinderklinik Altona zu untersuchen. Die Schneiders haben sich wegen der Essstörungen von Dennis an eine Ernährungsberaterin gewandt. Sie hält es für erforderlich, "die Besuchskontakte stark einzuschränken, wenn nicht sogar über einen längeren Zeitraum auszusetzen." Obwohl Dennis' Pflegemutter ihm eine altersgerechte und gesunde Ernährung anbiete, verweigere er dieses Angebot insbesondere nach den Besuchskontakten. "Aus meiner Sicht sucht Dennis Halt und Sicherheit im Essen und Essverhalten, die breiige und immer gleiche Kost hilft ihm dabei", schreibt die Diplom-Ökotrophologin.
Anfang 2010
Dennis kommt wegen seiner Essstörungen für sechs Wochen in die Altonaer Kinderklinik. Dort werden organische Ursachen für seine Krankheit ausgeschlossen.
Juni 2010
Die Schneiders versuchen, Dennis mit leckeren Erdbeeren zum Obstessen zu animieren. Sie schneiden die Frucht in ganz kleine Stücke und sagen ihm, er könne doch erst einmal nur daran lecken. Minuten später beim Abendbrot muss Dennis sich erbrechen.
Sommer 2010
Es sollte ein erneutes Hilfeplangespräch geben, doch dazu kommt es nicht mehr, weil sich Kindsvater und Großmutter wegen der Umgangsregelung an das Amtsgericht Winsen wenden. Die Großmutter beantragt die Vormundschaft für Dennis. Der Amtsvormund beantragt ein Sachverständigengutachten. Das wünscht sich auch die Mitarbeiterin vom Pflegekinderdienst, weil "die Situation zwischen Pflegeeltern und leiblicher Familie festgefahren ist". Es bestehe "kein grundsätzlicher Konsens darüber, wo Dennis aufwachsen soll". Die daraus entstehenden Spannungen zwischen den Erwachsenen "werden sich immer auch auf das Befinden des Kindes auswirken".
In einer Stellungnahme an den Richter des Amtsgerichts Winsen, der jetzt für den Fall zuständig ist, schreibt der Verfahrensbeistand, der vor Gericht die Interessen des Kindes vertreten soll, nach einem Hausbesuch, dass Dennis "völlig überfordert" ist. "Immer wieder fragt er, ob er auch bei seinen Pflegeeltern bleiben darf" und sagt, dass er "Angst hat, dort nicht mehr wohnen zu dürfen". Er wolle auch "in den nächsten Tagen nicht zum Spielen gehen, da er immer Angst hat, seine Pflegeeltern nicht mehr vorzufinden und dort herausgerissen zu werden". Nach allem könne sie sich nur dafür aussprechen, dass Dennis mindestens ein Jahr lang nur begleiteten Umgang mit seinem Vater haben sollte. "Auf keinen Fall sollte dem Kind noch zugemutet werden, die Großmutter besuchen zu müssen ohne eine entsprechende Begleitung."
Herbst 2010
Die Pflegeeltern kommen langsam an ihre Grenzen. Sie bräuchten eigentlich ihre ganze Kraft für die Erziehung. Und nun dauert der Kampf um Dennis schon fast vier Jahre und füllt mittlerweile drei dicke Aktenordner. Gerichtliche Beschlüsse, ärztliche Atteste, Entwicklungsberichte für das Jugendamt. Sie wollten mit all ihrer Liebe ein Kind großziehen und finden sich plötzlich in einer juristischen Auseinandersetzung wieder, auf die sie niemand vorbereitet hatte. Sie wenden sich an den Landesverband für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (KIAP) in Schleswig-Holstein. "Als sie hier anriefen, waren sie völlig verzweifelt", sagt die Vorsitzende Birgit Nabert, 51. Die Krisenhelferin für Kinder in staatlicher Obhut wird zur wichtigsten Verbündeten der Schneiders in dem Kampf um Dennis.
Dezember 2010
Dennis hat noch eine Halbschwester, wir nennen sie Miriam. Sie ist heute 14 Jahre alt und die Tochter seines leiblichen Vaters. Miriam lebt bei ihren Großeltern mütterlicherseits. Sie versteht sich gut mit ihrem kleinen Halbbruder. Ihre Großeltern schreiben am 11. Dezember einen Brief an den Richter in Winsen. "Den letzten Kontakt unserer Enkelin mit ihrem leiblichen Vater gab es im Februar dieses Jahres. In der Wohnung häuften sich unübersehbar viele Bierflaschen. Während eines kurzen Spaziergangs in eine Videothek trank der Vater auf dem Hin- und Rückweg ebenfalls Bier." Dieses Erlebnis habe bei ihrer Enkeltochter zu einer Verweigerung der Besuche bis heute geführt, da sie an die Vergangenheit zu stark erinnert wurde. Miriam hätte sich entschieden, die Großmutter und ihren Vater nicht mehr in deren Wohnung zu besuchen. "Wir bitten das Gericht für Dennis, dies in Ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen und solche belastenden Situationen auszuschließen."
Weihnachten 2010
Die Schneiders haben für Dennis eine Kinderküche mit Spielzeugherd und bunten Plastik-Lebensmitteln gekauft. "Den hat er sich vom Weihnachtsmann gewünscht. Wenn er damit spielt, kann er alles essen", sagt Anna Schneider.
Januar 2011
In der "Familiensache Dennis" ergeht im Amtsgericht Winsen am 14. Januar folgender Beschluss: Der Richter legt fest, dass dem Vater und der Großmutter ein gemeinsamer unbegleiteter Umgang mit Dennis an jedem vierten Wochenende jeweils sonnabends von 11 bis 17 Uhr zusteht. Der Besuchskontakt findet in der Wohnung der Oma statt.
Die Schneiders sind entsetzt.
Wie Hohn empfinden sie es, als der Richter den leiblichen Vater verpflichtet, "sich während der Umgänge jeden Drogen- oder Alkoholkonsums zu enthalten". Die Pflegeeltern werden verpflichtet, Dennis "zu den Abholterminen bereitzuhalten" und das Kind an Vater oder Oma "herauszugeben". Der Vormund wird verpflichtet, die Pflegeeltern anzuweisen, "die gerichtliche Umgangsordnung zu befolgen". Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen droht der Richter den Beteiligten ein Ordnungsgeld an. Im Fall des Vormunds beläuft sich die Geldstrafe "auf mindestens 5000 Euro".
Ein langjähriger Jugendamtsmitarbeiter in Hamburg sagt, dass ihm kein Fall bekannt sei, in dem ein Richter einem Amtsvormund oder den Pflegeeltern ein Ordnungsgeld angedroht habe.
Birgit Nabert ist seit 15 Jahren als Krisenhelferin tätig. "Dass ein Richter einem Amtsvormund eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro androht, habe ich noch nie erlebt", sagt sie. "Das ist ein in Deutschland einmaliger Vorgang."
Die Pflegeeltern sind nicht widerspruchsberechtigt, weil sie keine Verfahrensbeteiligten sind. "Als Pflegeeltern steht man nur daneben", sagt Peter Schneider, "es wird einem alles übergestülpt. Man ist nicht beteiligt, kann aber trotzdem zur Zahlung eines Ordnungsgeldes verurteilt werden. Man kommt sich vor wie ein Verbrecher." Anfechten könnte die Entscheidung allein der Amtsvormund. Er muss innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Der Behördenmitarbeiter lässt die Frist verstreichen. Er erkrankt an Gürtelrose und ist, so die Schneiders, für sie quasi nicht mehr zu erreichen.
In der Begründung schreibt der Richter, dass der Aufbau von Kontakten mit seinem Vater und seiner Großmutter dem Wohl von Dennis diene. Er habe, wie eine gerichtliche Anhörung am 8. Dezember gezeigt habe, "ein offenes, unbefangenes Verhältnis zum Vater und vor allem zur Großmutter". Unerheblich sei, dass sich Dennis "bei seiner Begegnung mit seinem Beistand am 18. August deutlich unklarer geäußert hat". Da das Treffen in der Wohnung der Pflegeeltern stattgefunden habe, sei die Belastungssituation deutlich größer und der Loyalitätskonflikt präsenter gewesen. Entscheidender Auslöser für die Essprobleme von Dennis "ist der Loyalitätskonflikt, für den die Pflegeeltern die Hauptverantwortung tragen".
Der frühere Familienrichter Hans Christian Prestin sagt im NDR, der über den Fall berichtet, er halte eine Alleinbefragung der Kinder vor Gericht für Kindesmisshandlung. "Nur ein Hausbesuch öffnet einem die Augen." In der Begründung heißt es auch, dass die Pflegeeltern "eine hervorragende Erziehungs-, Betreuungs- und Förderarbeit leisten". Ihnen fehle es jedoch "an der erforderlichen professionellen Distanz zu ihrer Aufgabe, der eine zeitliche Befristung bis zur Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit eines Elternteils immanent ist". Mit anderen Worten: Während das Jugendamt von Anfang an eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie ausgeschlossen hat, hält der Richter genau diese für möglich. Und er attackiert den Amtsvormund. Dieser "verkenne diese Position und handelt mit seiner restriktiven Umgangspraxis gegen seine öffentlich-rechtlichen Pflichten".
Februar 2011
Dennis ist von Professor Hans-Ludwig Spohr von der Berliner Charité untersucht worden. Spohr leitet das Zentrum für Menschen mit angeborenen Alkoholschäden (FASD). Er diagnostiziert bei Dennis eine strukturelle und funktionelle Störung des Zentralen Nervensystems durch vorgeburtliche Alkoholexposition. Er schreibt, dass FASD-Kinder in der Bewältigung ihres Alltags große Probleme haben. "Seine Irritationen bei den großmütterlichen Kontaktbesuchen sind aus diesem Grund eine deutliche Störung des labilen häuslichen Gleichgewichts dieser Kinder." Die Besuche seien "aus ärztlicher Sicht kontraproduktiv und sollten wenigstens zurzeit nicht erlaubt werden". Wenn der Kontakt mit einem alkoholkranken Vater jedes Mal eine Verunsicherung auslöse, sei das für die Kinder das Schlimmste, was ihnen passieren kann.
März 2011
Der Richter verurteilt Anna und Peter Schneider zu je 750 Euro Ordnungsgeld, weil sie bei dem ersten Abholtermin im Januar mit Dennis nicht anwesend waren. Sie waren in Berlin, wo sie nach langer Wartezeit einen Termin bei Professor Spohr bekommen haben. Die Anwältin der Schneiders legt Widerspruch ein. Das Oberlandesgericht Celle kritisiert, dass das Ordnungsgeld vom Richter viel zu hoch festgelegt worden ist. Es reduziert das Strafgeld auf jeweils 250 Euro. Der Richter erhöht das Ordnungsgeld im darauffolgenden Monat wieder auf jeweils 500 Euro.
Mai 2011
Es kommt zu einem unbegleiteten Umgang von Dennis mit seinem Vater und der Oma. Danach nimmt er 14 Tage lang praktisch keine feste Nahrung mehr zu sich. Er verliert rapide an Gewicht. Obwohl es einvernehmlich mit dem Amtsvormund und der Herkunftsfamilie in diesem Monat ein Treffen mit Vater und Oma gegeben hat, verhängt der Richter gegen die Schneiders ein weiteres Strafgeld in Höhe von je 500 Euro.
Juli 2011
Birgit Nabert macht am 13. Juli beim Amtsgericht Winsen eine "Meldung über institutionelle Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeiter des Jugendamts sowie des Vormundes". Begründung: Der Vormund von Dennis ignoriere die schweren gesundheitlichen Rückschläge des Kindes nach den Besuchskontakten, trotz des Wissens um diese durch ärztliche Berichte und Atteste. "Wenn ein Jugendamt unbegleitete Umgänge eines Kindes bei seinem alkoholkranken Vater anordnet, macht es sich strafbar", sagt Birgit Nabert. Und stürze obendrein die Pflegeeltern in einen tiefen Konflikt. Wenn dem Kind nämlich dort etwas zustoße, haben sie faktisch eine Dienstanweisung befolgt. Und müssten sich gleichzeitig ein Leben lang fragen lassen, warum sie ihr Pflegekind nicht geschützt haben?
Das Jugendamt reagiert - und stellt nur drei Wochen später einen Antrag auf Herausnahme von Dennis aus der Pflegefamilie. Begründung: Die Schneiders verweigern die Umsetzung des Umgangsbeschlusses. Sie hätten Angst, dass sie Dennis verlieren könnten. "Diese Ängste, auch wenn sie nicht von den Pflegeeltern vor Dennis thematisiert werden, spürt Dennis", heißt es. Dieser Loyalitätskonflikt bringe ihn in die Situation, seine Pflegeeltern nicht verletzen zu wollen. "Von daher muss Dennis nach den Umgängen Auffälligkeiten zeigen."
Birgit Nabert sagt: "Wenn die Fachlichkeit am Boden liegt, wird in vielen Jugendämtern nur noch um sich geschlagen." Fachlich sei ja den Schneiders nichts vorzuwerfen. Sogar das Gericht hätte ihnen eine hervorragende Erziehung bescheinigt.
Die Schneiders ereifern sich beim Jugendamt: "Man kann einen kleinen Jungen doch nicht zu den Besuchen zwingen." Sie bekommen zur Antwort: "Wir haben einen richterlichen Beschluss. Kinder werden auch gezwungen, zum Zahnarzt zu gehen."
August 2011
Der Richter hat einen Anhörungstermin festgesetzt. Die Schneiders antworten, dass sie zu diesem Termin, wie seit etlichen Jahren, im Urlaub in einer Ferienwohnung auf Föhr sind. Der Richter verlangt eine Buchungsbestätigung. Die Schneiders besorgen sich diese von ihrem langjährigen Vermieter auf der Nordseeinsel. Der Richter lässt diese nicht gelten, weil sie ein späteres Datum erhält als sein Feststellungstermin für die Anhörung. Die Schneiders sagen, dass sie die Wohnung jedes Mal am Ende des Urlaubs sofort für das nächste Jahr buchen würden - weil die Unterkunft sonst sofort weg wäre. Und dass die schriftliche Buchungsbestätigung nur ein Pro-forma-Schreiben wäre. Das könnten die Vermieter auch bestätigen. Der Richter ruft bei den Vermietern an. Diese bestätigen die Buchung aus dem Jahr zuvor. Der Richter besteht auf die Anhörung und hält eine Anreise von der Nordseeinsel mit einem essgestörten Kind für zumutbar. Die Schneiders fahren nach Föhr. Einen Tag vor der Anhörung erfahren sie, dass der Termin aufgehoben wird.
September 2011
Birgit Nabert erhält ein Schreiben vom Landrat. Nach eingehender Prüfung könne eine Kindeswohlgefährdung nicht festgestellt werden. Abschließend verbittet sich der Landrat, dass ein Mitarbeiter seiner Abteilung "in dieser Art und Weise" diffamiert werde.
Die Schneiders gehen mit Dennis zum Piratenfest in Harburg. An einen "Wunschbaum" kann jeder Besucher einen Zettel hängen. "Was sollen wir auf deinen Zettel schreiben?", fragen sie Dennis. "Ich wünsche mir, dass ich für immer bei euch bleibe", sagt er.
Oktober 2011
Die Anwältin der Schneiders hat einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt - wegen dessen "wiederholter Übergriffe in den Privatbereich der Pflegeeltern". So habe er sich anlässlich eines Anhörungstermins im Herbst 2010 persönlich in einem Krankenhaus erkundigt, ob ein chirurgischer Eingriff bei Peter Schneider auch durchgeführt werden müsse. Und das, obwohl ihm längst eine Bescheinigung des behandelnden Professors vorgelegen habe. Schwerer wiegt der Vorwurf fehlender Objektivität im Zusammenhang mit der Urlaubsbuchung.
Hat der Richter gar gelogen?
Die Anwältin präsentiert dem Direktor des Amtsgerichts in ihrem Befangenheitsantrag eine E-Mail der Vermieterin. Darin erklärt diese, dass sie dem Richter in einem Telefonat am 28. August 2011 die Buchung der Familie Schneider im Jahre 2010 bestätigt habe. Der Richter schreibt dagegen in einer dienstlichen Äußerung: "Frau C. gab an, die Buchung sei erst vor etwa drei bis vier Wochen entsprechend der Bestätigung erfolgt." Wer sagt hier die Unwahrheit? Der Richter habe, schreibt die Anwältin, "wider besseres Wissen niedergelegt, es sei nicht nachgewiesen, dass die feste Buchung schon vor Zugang der Ladung erfolgt sei". Fünf Tage später wird der Befangenheitsantrag vom Direktor zurückgewiesen.
In einem Gutachten stellt der Kinderarzt von Dennis fest, dass der letzte Besuchskontakt wieder zu einer "deutlichen Destabilisierung seines psychischen Gleichgewichts" geführt habe. Das äußere sich "mit Verstärkung der bekannten Essstörungen und erneutem Auftreten von Schlafstörungen". Der Arzt schreibt: "Übereinstimmend mit der Empfehlung von Professor Spohr tragen derzeit Besuchskontakte zur erhöhten Kindeswohlgefährdung bei. Aus kinderärztlicher Sicht sollte derzeit von Besuchskontakten abgesehen werden."
November 2011
Anna und Peter Schneider denken das erste Mal darüber nach, alles hinzuschmeißen. Sie fühlen sich chancenlos. Wie in einem Albtraum, der nicht endet. Sie geraten finanziell immer stärker unter Druck und wissen nicht, wie es weitergehen soll. Ihr Pflegekind liebt sie und möchte bei ihnen bleiben. Und sie lieben dieses Kind und müssen mit ansehen, wie es leidet. Und wie sein kleiner Körper in seiner seelischen Not jedes Mal nach den Besuchen rebelliert. Und sie fragen sich: Was hat Dennis bei uns für eine Perspektive?
Dezember 2011
Anna und Peter Schneider entschließen sich, mit Dennis noch einmal Weihnachten zu feiern und ihn dann in die Obhut des Amtsvormunds zurückzugeben. Denn der Richter sieht weiterhin keinen Grund für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens.
Januar 2012
Anhörung über die Herausnahme. Das Jugendamt stellt den Antrag, dass nun doch ein Sachverständigengutachten über Dennis erstellt werden soll. Dennis wird erneut vom Richter befragt. Dieses Mal ist auch der Verfahrensbeistand anwesend. Dennis leidet nach der Anhörung unter starken Verlustängsten. Wenn Peter Schneider morgens aus dem Haus geht, klammert er sich an ihn: "Papa, du sollst nicht weggehen." Wochenlang nimmt er wieder seinen Daumen zur Beruhigung beim Schlafen.
Februar 2012
Die Schneiders haben erneut ein Strafgeld von je 250 Euro aufgebrummt bekommen. Für einen Umgang, der Silvester stattfinden sollte. Hat er aber nicht. Vater und Großmutter sind nicht erschienen. So hat es Peter Schneider mit einer Videokamera dokumentiert. Wie kann es sein, dass sie trotzdem Strafe zahlen müssen? "Können Richter in diesem Land machen, was sie wollen?", fragt Peter Schneider. Seine Anwältin hat Widerspruch eingelegt. Der Anwalt der Gegenseite gibt an, dass seine Mandanten durchaus zum Termin erschienen sind. Nachdem ihnen auf mehrfaches Klingeln nicht geöffnet wurde, seien sie nach zehn Minuten wieder nach Hamburg zurückgefahren.
März 2012
Anna und Peter Schneider haben inzwischen einen fünfstelligen Betrag beim Kampf um ihr Pflegekind investiert. Sie warten jetzt auf das Sachverständigengutachten. Sie wünschen sich, dass es eindeutig ausfällt. So oder so. Für ein weiteres Hin und Her fehlen ihnen die Kraft und die finanziellen Mittel.
April 2012
Die Schneiders verweigern mit Rücksicht auf Dennis die unbegleiteten Umgänge - und werden erneut zur Zahlung von Strafgeld verurteilt. Die Auseinandersetzung ist längst zu einer Art persönlichen Verfolgungsjagd geworden. Ein Machtspiel, ausgetragen auf dem Rücken eines kleinen Kindes. Wer erspart Dennis weitere seelische Qualen?
Mai 2012
Am 16. Mai schicken Anna und Peter Schneider ein Fax ans Jugendamt: "Wir können nicht mehr, bitte holen Sie Dennis ab!" Tags darauf, an Christi Himmelfahrt, machen sie noch eine Radtour. 30 Leute, Sonnenschein, und der kleine Kerl strampelt vorneweg. Am Freitag um kurz vor zehn kommt der Anruf vom Jugendamt: "Wir sind unterwegs und holen Dennis gleich ab." Die Schneiders haben ein paar Minuten, um Dennis zu sagen, dass es Menschen gibt, die der Meinung sind, er wäre in einem Heim besser aufgehoben. Dennis fleht: "Mama, ihr besucht mich doch!"
Anna Schneider erzählt unter Tränen, dass Dennis gesagt habe, er wolle bei ihnen bleiben, bis er groß sei. Wohin kommt Dennis? "Wir wissen es nicht." Peter Schneider sagt: "Man hat uns so lange traktiert, bis wir nicht mehr konnten." Birgit Nabert sagt: "Man hat Anna und Peter Schneider das Herz rausgerissen."
21. Mai, Anruf vom Abendblatt beim Richter. Er lässt ausrichten, dass er sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußert. Die Jugendamtsleiterin bittet um die Zusendung der Fragen per E-Mail. Was werfen Sie den Schneiders vor? Sind Sie der Meinung, dass Dennis im Heim besser aufgehoben ist? Was glauben Sie, wie der Fünfjährige diesen erneuten Beziehungsabbruch verkraften wird? Tags darauf mailt ihr Pressesprecher zurück, man könne sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern und habe die Personenschutzrechte zu beachten.
Birgit Nabert informiert Markus Lönning, den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, über den "Fall Dennis".
Am 23. Mai erhalten die Schneiders erneut vier Zahlungsaufforderungen über je 750 Euro Ordnungsgeld.
Ihre Anwältin schreibt ans Gericht, dass die Pflegeeltern sich vor einem neuerlichen Umgang entschlossen haben, Dennis zurückzugeben, weil die unbegleiteten Umgänge für das Kind eine Qual sind. Außerdem seien die Pflegeeltern keine reichen Menschen. Sie haben sich, "um das Kind zu schützen, finanziell vollständig verausgabt". Sie seien "finanziell ruiniert worden". Da sie nun aber wissen, dass die Gutachterin das Gericht gebeten hat, die Umgänge bis zur Erstellung des Gutachtens auszusetzen, möchten sie Dennis zurückhaben. Hätten sie dieses Wissen vorher gehabt, wäre es zu diesem "Akt der Verzweiflung" gar nicht gekommen.
Anna Schneider sagt, dass es abends um halb acht besonders schlimm ist. Wenn sie weiß, dass Dennis jetzt ins Bett geht. Neulich hat sie geträumt, dass er seine kleine Hand nach ihr ausstreckt. Sie konnte sie nicht erreichen.