Wie starb Jan H.?

von Gregor Haschnik

Es klingt wie ein Fall aus „Aktenzeichen XY … ungelöst“: Ein vierjähriger Junge, der mit seinen Eltern in einer Sekte lebt. Eine Anführerin, die „Botschaften von Gott“ erhält. Ein Tag im Sommer 1988, an dem das Kind stirbt, verschnürt in einen Leinensack. Ein FR-Reporter, der sich auf die Suche nach der Wahrheit macht. Und ein Prozess, der erst Jahrzehnte später beginnt. Die Geschichte einer Recherche.

Mockup des nominierten Textes von Gregor Haschnik von der Frankfurter Rundschau-Website
Frankfurter Rundschau / BDZV

Der Fall

Jan H. war vier Jahre alt, als er vor mehr als 30 Jahren starb. Jahrzehntelang blieben die genauen Umstände seines Todes ungeklärt. Er lebte mit seinen Eltern in Hanau, in einer sektenähnlichen Gruppe von Menschen, die der Anführerin Sylvia D. huldigten. Diese glaubte, Jan sei von dunklen Mächten besessen. Er starb, unterernährt und abgemagert, offenbar in einen Leinensack verschnürt.

Eine Obduktion gab es nicht, es hieß, er sei an seinem Erbrochenen erstickt. Doch an dieser Version gibt es erhebliche Zweifel – und D. rückte in den Fokus der Ermittlungen. Aufgrund von Hinweisen von Aussteigern und akribischer FR-Recherchen wurde der Fall 2015 neu aufgerollt. Nun wird Jan H.s Tod vor Gericht verhandelt; am 22. Oktober beginnt vor dem Landgericht Hanau das Hauptverfahren gegen die 72-jährige Sylvia D. Neben Jan H. lebten in der Sekte ihre leiblichen Kinder sowie Adoptiv- und Pflegekinder.

D. soll Jan H. am 17. August 1988 grausam und aus niedrigen Beweggründen getötet haben. Laut Staatsanwaltschaft habe sie ihn seinem Schicksal überlassen*, obwohl sie seine panischen Schreie* gehört habe. Das Gericht sieht nach einer langen Prüfung ebenfalls einen hinreichenden Tatverdacht und hat die Anklage von Oberstaatsanwalt Dominik Mies zugelassen. Die Verteidigung weist den Mordvorwurf entschieden zurück.

Die ersten Hinweise

Die Umstände sind kaum zu fassen: Seit Jahrzehnten hat eine Gruppe von Menschen offenbar ihr Leben nahezu komplett nach den Vorgaben einer Frau ausgerichtet: Sylvia D., die angeblich mit Gott kommunizieren kann und Botschaften von ihm erhält. Diese müssen ihre Anhänger strikt befolgen. Ein Professor, ein ehemaliger Richter und weitere Akademiker sind unter den etwa 20 Mitgliedern, auch der inzwischen verstorbene Ehemann der Anführerin, Walter D., der evangelisch-methodistischer Pastor war und ebenfalls vorgab, göttliche Anweisungen zu bekommen. Wegen radikaler Ansichten sollte er aus dem Kirchendienst entlassen werden, kam dem aber zuvor und schied auf eigenen Wunsch aus. Die D.s und ihre Anhänger sind angesehen, weit über die Stadt Hanau, in der sie leben, hinaus.

Gemeinsam betreiben sie eine preisgekrönte Medienproduktionsfirma, die regelmäßig lukrative Aufträge von der öffentlichen Hand und von Großunternehmen bekommt und erfolgreich umsetzt. Eine perfekte Fassade. Doch Aussteiger aus der Gruppe gewähren Einblicke ins Innere: Sie schildern, dass ihr Leben von Druck, gegenseitiger Kontrolle, von Abhängigkeit und Ausbeutung geprägt gewesen ist und sie Gewalt erlitten haben, physisch und psychisch. In allen Belangen des täglichen Lebens, auch bei Beruf und Finanzen, habe Sylvia D. die Richtung vorgegeben.

Im Jahr 2014 wendet sich ein ehemaliges Sektenmitglied an die Frankfurter Rundschau und gibt die ersten Hinweise, die die enorme, auch juristische Brisanz des Falls bereits erahnen lassen. In den nächsten Monaten und Jahren folgen unzählige Gespräche und Schriftwechsel mit Aussteigern, Mitgliedern, Mitarbeitern der Stadt Hanau, Behörden, Geistlichen, Rechtsmedizinern und Juristen, Bücher und Briefe werden ausgewertet, dazu interne E-Mails, amtliche Unterlagen, Aufnahmen. Allein die Schreiben und Publikationen füllen mehrere Tausend Seiten. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln mehr als zweieinhalb Jahre lang. Und allmählich kommen Dinge, die jahrzehntelang im Dunkeln lagen, ans Licht.

Das System

Vor rund 40 Jahren beginnt Sylvia D. zusammen mit ihrem Ehemann Walter D., Menschen um sich zu scharen. Die Krankenschwester und der Pfarrer „wirkten charismatisch, konnten Leute für sich einnehmen“, erinnert sich ein Mann, der in den Anfangsjahren dabei war. „Sie bedienten die Sehnsucht nach Sinn, nach Spiritualität – und alternativen Wegen dorthin.“ Er habe zu Beginn die Gemeinschaft geschätzt. Andere seien mit den D.s befreundet gewesen oder in einer persönlichen Umbruchphase dazugekommen und froh über das Gefühl von Sicherheit gewesen, das sie zunächst spürten. Aber auch darüber, dass ihnen jemand den Weg wies, sagte, wo es langgeht.

Sie bedienten die Sehnsucht nach Sinn, nach Spiritualität – und alternativen Wegen dorthin.

Sylvia D. entwickelt im Laufe der Jahre eine krude Lehre, die man als eine Mischung aus Theorien von Carl Gustav Jung, Christentum, Okkultismus, Personenkult und Diktatur bezeichnen könnte. Sie fußt auf der Behauptung, dass zwei gegensätzliche Kräfte auf den Menschen einwirken: Auf der einen Seite der mit D. verbundene große Gott – von ihr „der Alte“ und „Alterchen“ genannt –, auf der anderen Seite „die Dunklen“: Wer auf D. und die Botschaften ihrer Traumdeutung höre, brauche sich nicht zu fürchten, werde Sinn und Erfüllung finden. Wer „den Dunklen“ Raum gibt, sei verloren und von schweren Krankheiten wie Krebs bedroht.

In einer angeblich göttlichen Botschaft an D. ist zu lesen: „Dein geliebtes Alterchen sagt, alle, die dein Leben endgültig verraten haben und die Botschaft deines großen Gottes und dein Leben für immer beschmutzt und verunglimpft haben, haben eine schwere und unfassbare Schuld auf sich geladen.“ Eine Aussteigerin erzählt, wie die anfänglich gute Stimmung „nach und nach in Druck, Abhängigkeit und Kontrolle umschlug, die Schlinge zugezogen wurde“. Eine Methode: „Ich habe meine Träume aufschreiben müssen. Weil sie dadurch meine innersten Vorgänge kannte, wusste D. mich und andere zu manipulieren. Immer wieder bohrte sie in alten Wunden und riss an den Gefühlen.“ Gleichzeitig soll eine Gruppendynamik entstanden sein, in der sich jeder die Gunst der D.s sichern will – und dafür andere kontrolliert, mitunter bespitzelt. In stundenlangen Einzel- und Gruppengesprächen werden die Anhänger demnach auf Linie gebracht, in Büchern, Briefen und Nachrichten, die der FR vorliegen, werden die gottgleiche Stellung von Sylvia D. und ihre wundersamen Fähigkeiten betont. „Hinter Sylvia steht der Große Gott und Schöpfer“, heißt es an einer Stelle.

„Wer auf die Alterchen-Worte von Sylvia depressiv oder aggressiv reagiert, gibt den Dunklen Macht und Raum.“ Zwei weitere Gebote lauten: „S. sagt des großen Gottes objektiv gültige Wahrheit weiter.“ Und: „Wer S. nicht liebt, der liebt sich selbst nicht.“ Gott habe ihr „den Schlüssel zu seiner Apotheke anvertraut“. In mehreren, in den 80er Jahren im Selbstverlag veröffentlichten Büchern werden D.s Theorien vermittelt. Über eines heißt es auf einem Bestellzettel, es werde eines Tages in den Schulen „zur Pflichtlektüre gehören“. Denn Gott „steht so hinter Sylvia D., daß die Bibel vollgültig ersetzt ist“. Oft sind es verschachtelte, verwirrende Sätze. Viele davon wirken bedrohlich und erscheinen geprägt von einem negativen Menschenbild – auch in Bezug auf Kinder, die in die Gruppe hineingeboren wurden und sie inzwischen verlassen haben. So schreibt D. etwa: „In allen Träumen wurde die kalte, überhebliche Verlogenheit unserer Kinder attackiert (…) Immer ging es um die Diagnose von Gott her und um den Weg zur Heilung (…), daß sie von ihren asozialen Tendenzen frei würden in dem Maß, wie sie innen und außen die Beziehung zu mir aufnehmen.“ Die „kalten, verlogenen Machtkomplexe“ bei Kindern würden schon früh beginnen. Vor Jahren sei sie nachts aufgewacht „und bat Gott um Vergebung, weil ich so zornig gegen die Gemeinheit der Kinder vorgegangen war.

Plötzlich konnte ich kein Wort mehr sagen und sah ein Bild vor mir, daß unsere sieben Kinder sich wie zu einem Vampir vereinigten.“ Da habe sie begriffen und „bat Gott um Verzeihung, daß ich auch ein gutes Muttchen sein wollte“. Die Theorien hatten reale, mitunter furchtbare Auswirkungen, besonders für die Pflege- und Adoptivkinder der D.s, sagt eine Betroffene. Ihr sei eingetrichtert worden, sie sei von „den Dunklen“ besessen. Deshalb sei sie erniedrigt, misshandelt und oft eingesperrt worden, habe nur Tee, trockenes Brot und Ungenießbares zu essen bekommen. Manchmal habe sie das Brot auf die Heizung gelegt, um etwas Warmes zu haben.

Ihre Adoptivmutter habe sie oft aus dem Schlaf gerissen, an den Haaren gezogen und geschlagen. In den 1980er Jahren ziehen die D.s aus dem Raum Darmstadt nach Hanau. Dort leben sie und die meisten Mitglieder der Gruppe in mehreren benachbarten Bungalows in einer unauffälligen Gegend. In dem Haus, in dem Sylvia D. bis heute wohnt, sind die Jalousien häufig heruntergelassen, ein Teil der Fenster ist vergittert. Die Frau, die auf Tonaufnahmen schnell, durchdringend und im Befehlston spricht, wohnte zumindest früher hauptsächlich im Keller. Ein großer Teil der Anhänger hat einen akademischen Abschluss, auch ein IT-Experte und eine Frau, die einst Führungskraft bei einem Konzern war, gehören der Gruppe an.

Aussteiger sagen, dies sei Teil einer Strategie: Die Titel und Professionen sollen Ansehen bringen und Seriosität suggerieren, die juristischen Kenntnisse aber auch dabei helfen, gegen Kritiker vorgehen zu können. Ein Mitglied hat seiner wissenschaftlichen Abschlussarbeit eine Widmung vorangestellt: „Für Sylvia D. – der ich die wertvollsten Hinweise und hilfreichsten Ratschläge verdanke – ohne die ich nie auf die Spur des einzig wahren Schatzes gekommen wäre“. Aber warum haben sich diese hochgebildeten Menschen nicht längst von der Gruppe gelöst? Weshalb lassen sie über ihr Leben bestimmen? Es gibt etwa schriftliche Anweisungen, Sylvia D.s Botschaften mehrmals täglich zu lesen und äußerst sparsam zu sein. In einer E-Mail, die zu den von der FR ausgewerteten Dokumenten gehört, steht beispielsweise: „Sylvia bittet noch mal – auch angesichts der hohen Heizölpreise – darum, dass wir wie mit allem auch sorgsam mit Heizung und Warmwasser umgehen. Wir können ja auch Duschen und Haarewaschen so einrichten, dass wir das mit dem Schwimmengehen verbinden. Übrigens: Wir sollten nicht länger als eine halbe Stunde schwimmen.“ Die Sparsamkeit soll laut Aussteigern so weit gegangen sein, dass sie verdorbene Lebensmittel essen mussten.

Die Abhängigkeit sei immer größer geworden, sagt ein ehemaliger Anhänger: „Wenn man voraussetzt, dass alle Botschaften stimmen, macht man es sich passend.“ Dahinter steckt auch die von D. propagierte Überzeugung, Zweifel würden von „den Dunklen“ gesät. Noch schwieriger sei es, sich zu lösen, „wenn die wichtigsten Bezugspersonen davon überzeugt sind“. Enge Beziehungen oder Partnerschaften mit Menschen außerhalb der Gruppe existierten nicht, andere private Kontakte gab es kaum. Es ist im Kern ein sich elitär fühlender, abgeschotteter Zirkel.

„,Nebenautoritäten‘ wie Staat, Polizei oder Kirche“ seien in der von D. propagierten Lehre „nur lächerliche Marionetten der ,Dunklen‘“, erklärt ein ehemaliger Insider. Eine zentrale Rolle soll die Medienproduktionsfirma spielen, die einst Filme für die Brüder-Grimm-Festspiele in Hanau drehte. Laut früheren Mitarbeitern waren hier 16-Stunden-Arbeitstage und Niedriglöhne üblich. Das Unternehmen sollte demnach dazu dienen, Einnahmen zu generieren und, zum gegebenen Zeitpunkt, die Botschaften Sylvia D.s zu verbreiten. Auf eine Verflechtung mit der Glaubensgruppe deutet etwa der Inhalt eines Dokuments hin, in dem eine neue Produktionshalle der Firma als Symbol dafür bezeichnet wird, dass durch Sylvia D. „Leben innen und außen gerettet worden ist“. Ein anderes Schreiben beginnt mit den Worten: „Liebe Sylvia, dein großer Gott hat das Jahr 2011 zu seinem Ziel geführt. Er hat mit seinem Studiozentrum den Ausgangspunkt für die neue, ergänzende und erweiternde Arbeit für seine Firma geschaffen.“ Die D.s haben von ihren Anhängern offensichtlich finanziell stark profitiert. „Mein Gehalt ging nahezu komplett an die D.s. Ich erinnere mich, dass ich mir fast nichts mehr kaufte. Jeden Einkauf musste ich rechtfertigen“, erzählt eine ehemalige Anhängerin. Andere erklärten sich bereit Sylvia D. ihre Immobilien zu überschrieben, teilweise sicherten Gruppenmitglieder mit ihrem Privatvermögen Investitionen in der Firma ab. Das belegen Einträge im Grundbuch und im Bundesanzeiger.

Jans H.s Tod

Kinder, die nicht exakt so „funktionierten“, wie Sylvia D. es sich vorstellte, wurden bestraft: Ihre beiden leiblichen Kinder sowie die drei Adoptivkinder und die Kinder von Anhängern, die D. betreute, seien regelmäßig misshandelt worden, berichten Aussteiger. „Ich wurde nachts schockartig aus dem Schlaf geholt, um von D. schreiend vorgetragene Trauminhalte anzuhören oder Hiobsbotschaften mit Warnungen zu erfahren, die dazu dienten, tiefe Ängste zu schüren und stetig aufrechtzuerhalten“, sagt ein Betroffener. Dabei sei auch er an den Haaren gezogen und geschlagen worden. Er spricht von permanentem Psychoterror: „Oft musste ich mich für angebliches Fehlverhalten entschuldigen und beispielsweise etwa 100-mal sinngemäß schreiben: ,Ich bin ein verlogenes Schwein, welches versucht die Wahrheit Sylvias und des großen Gottes in den Dreck zu ziehen.‘“ Andere erzählen, wie ihnen der Mund mit Seife ausgewaschen, sie an den Ohren gezogen wurden und in engen Säcken schlafen mussten, die am Hals fest verschnürt worden seien. Ein Kind soll besonders im Fokus der Bestrafungen gewesen sein: Jan H., geboren 1984, dessen Eltern nach wie vor der Gruppe angehören. Während der Arbeitszeit oder anderer Beschäftigungen gaben sie ihn in Sylvia D.s Obhut.

Oft musste ich mich für angebliches Fehlverhalten entschuldigen und beispielsweise etwa 100-mal sinngemäß schreiben: ,Ich bin ein verlogenes Schwein, welches versucht die Wahrheit Sylvias und des großen Gottes in den Dreck zu ziehen.‘

In D.s Augen sei auch Jan H. von „den Dunklen“ besessen gewesen, berichtet eine Aussteigerin: „Er brachte seine kurze Kindheit vorwiegend auf dem Topf zu, auf dem er stundenlang alleine oder mit dem Gesicht zur Wand sitzen musste.“ Er habe kaum essen wollen und sei abgemagert gewesen. „Während er schrie, stopfte D. ihm Essen in den Mund und nötigte ihn zu schlucken.“ Er sei auch als „Wiedergeburt Hitlers“ und „bösartiges Schwein“ bezeichnet worden und angeblich von der „schwarzen Kerze“ besessen gewesen. D. habe ihm in ohrenbetäubender Lautstärke Vorträge gehalten, um ihn „zu bekehren“ – und ihn so massiv eingeschüchtert. Der 17. August 1988, der Tag, an dem Jan H. starb, hat sich nach Schilderungen von Aussteigern so abgespielt: Es ist ein heißer Sommertag.

Am Nachmittag ist das Haus der Familie D., in dem zu jener Zeit Jan H. mit seinen Eltern lebt, ungewöhnlich leer und still. Sie sind mit Walter D. zum Einkaufen gefahren. Außer dem Jungen und Sylvia D., die auf ihn aufpassen soll, ist ein Jugendlicher im Haus, der kurz von der Treppe aus herunterschaut und ansonsten, wie von D. angeordnet, im ersten Stock bleibt. Im Erdgeschoss liegt der vierjährige Jan H. im Badezimmer in einem engen Schlafsack aus Leinen, der nicht am Hals, sondern sogar über dem Kopf verschnürt ist. Das Bad ist gekachelt, die Tür hat unten einen Spalt. Der Junge kann offenbar kaum atmen, bekommt Panik und beginnt zu schreien. Dies hört nach eigenen Angaben auch der Jugendliche im ersten Stock. Dann geht im Erdgeschoss eine Tür auf und kurz darauf ist es still. Die Ermittler sind überzeugt, dass Sylvia D. das Kind ermordet hat. Wie die Staatsanwaltschaft bereits 2015 der FR auf Anfrage bestätigte, bestritt sie damals auch nicht, dass der Junge in einem Sack schlafen musste, der über dem Kopf zusammengebunden war. Sie und andere Mitglieder sollen aber von einem sehr großen Sack gesprochen haben. Laut Anklage habe Sylvia D. Jan H. seinem Schicksal überlassen und ihn ersticken lassen.

Die genauen Umstände sind weiterhin unklar. Im Ermittlungsbericht aus dem Jahr 1988 heißt es, H. sei an seinem Erbrochenen erstickt – ein Unfall. Seine Leiche wurde aber nicht obduziert. Vor rund fünf Jahren, im September 2014, erscheint in der FR der erste Text über die Glaubensgruppe – Jan H.s Tod bleibt darin noch unerwähnt. Die im Raum stehenden Vorwürfe – fahrlässige Tötung bis hin zu Mord – wiegen schwer und sind zum damaligen Zeitpunkt nicht ausreichend belegt für eine Verdachtsberichterstattung. Aber im Laufe der weiteren Recherche verdichten sich die Hinweise darauf, dass der Junge misshandelt und bereits vor dem 17. August 1988 in einem Sack verschnürt worden war, wie es eine Aussteigerin schilderte: Eines Tages beobachtete sie ein „komplett verschnürtes Bündel“ im Bad der D.s, das sich hob und senkte: Es war Jan H., eingeschnürt „wie eine Mumie“. Nach und nach kommen weitere Indizien hinzu, und der Verdacht, es könne sich um ein Verbrechen handeln, wächst. In der dünnen Akte des damaligen Todesermittlungsverfahrens, das den Namen nicht verdient, heißt es unter anderem, es gebe keine Hinweise auf ein Fremdverschulden. Jan H. sei im Schlaf an erbrochenem Haferschleim erstickt.

Doch wie wahrscheinlich ist das? Drei erfahrene Rechtsmediziner, darunter Markus Rothschild, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität zu Köln, äußern im Gespräch mit der FR Zweifel. Im Kern sind sie sich einig: Normalerweise sterbe ein Vierjähriger nicht auf diese Weise. Er würde aufwachen und das Erbrochene durch einen Hustenreflex aus der Luftröhre herausschleudern. „Warum konnten die natürlichen Schutzreflexe des Jungen nicht greifen?“, fragte Rothschild und kritisierte scharf, dass keine Obduktion durchgeführt wurde. Weshalb sind die damaligen Ermittler diesen Widersprüchen nicht nachgegangen? Warum haben sie die Eltern nur gehört, nicht aber befragt? Warum wurde keine Hausdurchsuchung angeordnet? Frühere Mitglieder berichten, Sylvia D. habe Jan H.s Tod angekündigt und später als Drohung gegenüber anderen Kindern benutzt. „Sie propagierte oft, dass Kinder vom großen Gott ,geholt‘ werden könnten“, so ein Aussteiger. Kurz nach Jan H.s Tod habe sie gesagt, dieser sei boshaft und besessen gewesen, und es habe „keine Aussicht auf Besserung“ bestanden.

Dass der Todesfall alles andere als große Trauer auslöste, belegen nach FR-Informationen Dokumente aus der Gruppe. Ein ehemaliger Anhänger hat das Hanauer Jugendamt bereits Anfang der 1990er Jahre über den Tod informiert: Vor dem Eintreffen von Rettungsdienst und Polizei sei der Sack fortgeschafft und der Junge aus dem Bad geholt worden. In einem auf den 24. August 1989 datierten Brief, der der FR vorliegt, gibt eine Anhängerin einen Eindruck davon, wie Kinder innerhalb der Sekte gesehen wurden. Die Frau bezieht sich wohl direkt auf Sylvia D.s Lehren: „Wenn ein Kind nur seinen verlogenen Materialisten lebt und in einer opportunistischen falschen Beziehung, dann geschieht ihm das, was Gott einer Mutter für ihre Kinder sagen ließ: Wenn sie weiterhin Gott nur ausnehmen wollen und den Dank an ihn vergessen, dann macht er den Sack zu!“ Das bedeute, „daß die Kinder innerlich leergeräumt werden“.

Diese innere Leere der Kinder könne kein Elternpaar der Welt füllen. Am Ende geschehe nichts anderes, „als daß sie alles zerstören, wie beispielsweise ein Junge, der immer nur böse sagte: Ich mache alles kaputt!“ Ist Jan H. damit gemeint? An einer anderen Stelle ist in dem Schreiben zu lesen, Gott habe mit dem Geburtstag Sylvia D.s 1989 „die Reinkarnation abgeschafft, weil er es satt hat, daß so mancher Hitlerkomplex in seinem nächsten Leben wieder nur seine Schlammflut gelebt und über anderen Menschen wieder nur seine Gemeinheit ausgebreitet hat“. Einer der Verteidiger Sylvia D.s weist die Vorwürfe energisch zurück. Bereits im Frühjahr 2017 verweist er in einer E-Mail an die FR darauf, dass die Ermittlungen im Fall Jan H. 1988 eingestellt worden seien, weil „keinerlei Anzeichen von Fremdeinwirkung festzustellen waren“. Es gebe nach wie vor keine objektiven Anhaltspunkte für die Taten, die seiner Mandantin zur Last gelegt werden. Gäbe es sie, wäre damals Untersuchungshaft angeordnet worden, wie dies bei vorhandenen dringendem Tatverdacht regelmäßig der Fall sei. Sylvia D. habe sich nichts zuschulden kommen lassen und könne dem Ausgang des Verfahrens beruhigt entgegensehen. Der Tod des Kindes habe damals sowohl bei der Mutter als auch bei D. „eine große Betroffenheit“ ausgelöst.

Die Anschuldigungen seien „infam“ und wühlten beide Frauen auf. Auch den anderen Vorwürfen – etwa Gewalt gegen andere Kinder – widerspricht der Anwalt: Ermittlungen dazu seien eingestellt worden. Die „Behauptungen“ seien „unzutreffend“ und Teil einer Rufmordkampagne. Aktuelle FR-Anfragen hat die Verteidigung bislang nicht beantwortet. Walter D. kann zu allem nichts mehr sagen. Er starb 2017 und wurde auf einem anonymen Grabfeld bestattet. Vor vier Jahren hatte D. erklärt, er habe damals nach der Rückkehr vom Einkaufen „lange und ununterbrochen“ versucht, Jan H. wiederzubeleben. Den Vorwurf, er oder andere hätten das Geschehen manipuliert, damit es wie ein Unfall aussehe, wies er zurück.

Die Aussteiger

„Manchmal erwische ich mich bei dem Gedanken, dass alles doch wahr sein und ich mit Krebs bestraft werden könnte, weil ich die Sekte verlassen und Informationen weitergegeben habe.“ Diese Angst kommt manchmal hoch, erzählt ein Aussteiger. Ein anderer, der schon vor längerer Zeit ausgestiegen ist, berichtet, wie er kurz danach unter Haarausfall litt und fürchtete, „dass die Prognose von Sylvia D. eingetreten ist“: Dass er als Abtrünniger mit einer Krankheit bestraft würde. Tatsächlich war es der enorme Stress, der die Haare ausfallen ließ. Noch heute wird der Betroffene unruhig, rutscht auf seinem Stuhl hin und her, wenn er sich an die Zeit in der Sekte erinnert. Es ist spürbar, wie massiv D. und ihr System auf die früheren Mitglieder einwirkten. Sowohl ihr Leben als auch ihren Tagesablauf mussten sie nach ihren Anweisungen gestalten, sagt ein Aussteiger: „Sie ist auf absolute Kontrolle aus. Dabei separiert sie Leute gekonnt, um sie einzeln besser kontrollieren zu können.“

Der Alltag sei von Lernen, Arbeiten und den angeblichen Botschaften Gottes geprägt gewesen. „Jeder wurde mit so vielen Aufgaben versorgt, dass oft nur wenige Stunden Schlaf blieben.“ Niemand habe die Chance gehabt, etwas zu hinterfragen. Es galt demnach, Qualifikationen für die Firma und akademische Titel für das Ansehen zu erwerben, auch um zu zeigen, dass sich ausschließlich intelligente Menschen Sylvia D. angeschlossen haben. Eine Frau habe überdies beispielsweise Stenografie lernen müssen, um Sylvia D.s Worte mitschreiben zu können. D. habe immer wieder Vorträge gehalten, vor allem an Wochenenden. „Da wurden die Briefe Gottes vorgelesen und häufig einer oder mehrere aus der Gruppe zur Rede gestellt, zum Beispiel, weil sie sich nicht genug eingebracht hätten.“ Die Mitglieder seien angehalten worden, „eigene dunkle Gedanken zu erzählen“ und außerdem alle systemkritischen Verhaltensweisen oder Äußerungen zu melden, was zu „Telefonterror, Bloßstellen oder Anschreien führte“. Manchen gelang der Ausstieg, als sie eine Partnerschaft mit Menschen außerhalb der Gruppe eingingen. Solche unerwünschten Liebesbeziehungen hätten geheim gehalten werden müssen.

Wir standen unter einem hohen Druck, hatten ständig Angst aufzufliegen.

„Wir standen unter einem hohen Druck, hatten ständig Angst aufzufliegen“, erzählt ein Betroffener. Dennoch sei die gemeinsame Zeit ohne Vorschriften befreiend gewesen – und habe ihnen die Augen geöffnet. Andere verließen die Gruppe, als sie körperlich und seelisch am Ende waren. Eine Frau, die in Ungnade gefallen war, erinnert sich, am Ende in der Gruppe völlig isoliert gewesen zu sein: „Ich durfte nur noch arbeiten gehen. Ansonsten wurde ich im Haus gehalten, musste Dienste für Sylvia D. erledigen und hatte keinerlei Freiheiten mehr.“ Fast täglich hätten die D.s ihr die Zahl der Krebszellen in ihrem Körper genannt, „so dass ich den Lebensmut verlor“. An einem Geburtstag habe sie geglaubt, dass es der letzte sei und an Suizid gedacht. Dann nahm sie all ihren Mut zusammen und floh. Ein anderer Aussteiger versuchte, sich das Leben zu nehmen. Er habe sich so sehr nach einer normalen Kindheit, nach Wärme und Wertschätzung gesehnt. Stattdessen habe er Gehirnwäsche und Gewalt erlebt, ein „Regime“, in dem alles Positive auf Sylvia D. oder „den Alten“ zurückgeführt wurde und alles Negative auf einen selbst. Er ist nicht der Einzige, der in psychologischer Behandlung war. Anderen entglitt zwischenzeitlich die Kontrolle, sie gerieten auf die schiefe Bahn. Doch die meisten haben es geschafft, die Erlebnisse weitgehend hinter sich zu lassen und nach vorne zu schauen.

Sie haben sich beruflich und privat neu orientiert, stehen mit beiden Beinen im Leben. „Ich genieße meine Freiheit“, sagt ein Informant. Manche machen sich selbst den Vorwurf, sich der Gewalt nicht entgegengestellt, die Gruppe nicht früher verlassen zu haben: „Ich frage mich heute, wieso ich damals unfähig war zu reagieren, aber ich weiß auch heute, dass ich nach der langen Zeit in der Sekte gehirngewaschen war und selbst unter großer innerer Not litt“, sagt ein früheres Mitglied. „Die Angst war zu groß, die Kontrolle umfassend.“ Und: Manche waren noch Kinder oder Jugendliche, die sich kaum wehren konnten. Den beginnenden Prozess um den Tod von Jan H. betrachten Aussteiger mit zwiespältigen Gefühlen. Einerseits „belastet mich die Vorstellung, über all das vor Gericht zu sprechen“, sagt einer von ihnen. Andererseits „bin ich froh, dass die Justiz uns nach so vielen Jahren anhört“ und Licht ins Dunkel bringen wolle. Sie sind entschlossen, ihre Erfahrungen mitzuteilen. Als sie an die Öffentlichkeit gingen, sei es ihnen auch darum gegangen, vor der Gruppe zu warnen. Ein Grund: Die Firma wirke attraktiv auf junge Leute, um dort ein Praktikum oder eine Ausbildung zu machen. Die Sekte hat Familien zerrissen. Und so werden im Landgericht Eltern, die Sylvia D. weiter folgen, auf Kinder treffen, die ausgestiegen sind. „Ich habe kaum noch Hoffnung, dass sie ihre Meinung ändern“, sagt ein Sohn. „Möglicherweise hat sie das Ermittlungsverfahren – das ja bestimmt auch von ‚den Dunklen‘ gesteuert wird – noch mehr zusammengeschweißt.“

Die Reaktionen

Früh zeigt sich, dass eine Reihe von direkt oder indirekt Beteiligten ein Problem mit der Veröffentlichung der Ereignisse hat, sie wohl am liebsten verhindern würde. Ein früherer Mitarbeiter der Stadt Hanau, der die D.s und die Hintergründe der Gruppe kennt, rät während eines Recherchegesprächs mit der FR sinngemäß: „Lassen Sie es besser bleiben. Die werden versuchen, Sie juristisch fertigzumachen, und sind mit einflussreichen Leuten vernetzt. Es sind keine Kinder mehr in der Gruppe, fast alle Mitglieder sind alt, und sie missionieren nicht. Sie werden aussterben.“ Ein gut gemeinter Rat? Oder ein vermeintlich subtiler Versuch, den Bericht zu verhindern, weil die Stadt aus den in den 90ern erhobenen Vorwürfen gegen die Sekte keine Konsequenzen zog?

Vor rund sechs Jahren wendet sich ein Aussteiger an eine Führungskraft der Stadt Hanau und gibt Informationen über die Gruppierung und die dazugehörige Firma. Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD), seit 2003 im Amt, erklärt jedoch erst nach entsprechenden Berichten in FR und Hessenschau, die Stadt werde die Zusammenarbeit mit der Produktionsfirma bis zur Klärung der Vorwürfe ruhen lassen. Kritik daran weist er zurück, man habe sich aus rechtlichen Gründen nicht vorher von dem Unternehmen öffentlich distanzieren können. Als die FR Walter D. im Sommer 2014 zahlreiche, teils konkrete, teils offene Fragen schickt, geht er auf viele davon nicht ein, sondern erhebt schwere Vorwürfe gegen die Informanten, die er kenne: „Sie führen seit spätestens 2013 einen erbitterten Kampf gegen meine Frau und mich sowie unseren Freundeskreis und das von mir geführte Unternehmen (…), indem sie schwere Vorwürfe erheben …“, schreibt er. „Nach meiner Wahrnehmung geht es Ihren Informanten in erster Linie darum, mein Unternehmen mit allen Mitteln in den Ruin zu treiben.“ Vor diesem Hintergrund „bitte ich um Verständnis, dass ich mich zu den von Ihnen gestellten Fragen nicht im Detail äußern will“. Walter D. betont: „Wir sind keine Glaubensgemeinschaft oder sonstige religiöse Gruppe; wir haben keine Glaubenslehre, kein ,Medium‘ und keine Kultgegenstände, keine Symbole, keine Liturgien und keine Rituale.“ Sie missionierten nicht, kassierten weder Spenden noch Beiträge, sie „stehen aber füreinander ein, wie auch immer dies erforderlich erscheint“.

Wir sind keine Glaubensgemeinschaft oder sonstige religiöse Gruppe; wir haben keine Glaubenslehre, kein ,Medium‘ und keine Kultgegenstände, keine Symbole, keine Liturgien und keine Rituale.

Die Firma wehrt sich auf ihrer Internetseite gegen die Vorwürfe: Ein ehemaliger Mitarbeiter „betreibt mit einigen Gesinnungsgenossen seit mittlerweile mehr als 6 Jahren mit falschen Behauptungen eine öffentliche Rufmordkampagne“ gegen das Unternehmen, „mit dem Ziel, unseren Ruf so zu schädigen, dass wir keine Aufträge mehr erhalten“; möglicherweise verspreche er sich davon, Kunden zu gewinnen. Die Firma sei privatwirtschaftlich geführt; es gebe dort keine Sekte. „Religiöse Aspekte sind Privatsache der Mitarbeiter.“ Der aktuelle Geschäftsführer teilte der FR kürzlich auf Anfrage mit, das Unternehmen sei „mit der behaupteten Glaubensgemeinschaft weder rechtlich noch unternehmerisch oder wirtschaftlich verbunden“. Zu den Vorwürfen gegen D., die Vorgänge im Jahr 1988 betreffen sollen, könne er keine Stellung nehmen. Weder das Unternehmen noch deren Rechtsvorgängerin, die 1989 gegründet wurde, „sind hiervon berührt“. Die Staatsanwaltschaft Hanau habe, heißt es auf der Webseite, „ausgelöst durch die gezielte, mit falschen Behauptungen geführte Kampagne, schwerwiegende Vorwürfe gegen eine ehemalige Mitarbeiterin erhoben“.

Sie sei nicht am aktiven Geschäft des Unternehmens beteiligt. Was sie außen vor lassen: die der FR vorliegenden Dokumente und an Eides statt versicherten Aussagen, die auf einen engen Zusammenhang zwischen Firma und Gruppe hindeuten, zudem die Tatsache, dass D. laut Handelsregister bis Ende 2017 Prokura in dem Unternehmen hatte. Und: Dass die Anklage der Staatsanwaltschaft vom Gericht zugelassen wurde und nicht nur auf „Behauptungen“ basiert. Zu den „Gesinnungsgenossen“ der „Kampagnentreiber“ werde ich gezählt. Im Frühjahr 2015, bevor er mir mitteilte, ich solle von weiteren Anfragen absehen, schreibt mir Walter D.: „Sie haben sich zum Mittäter einer unglaublich skrupellosen Intrigenlügenkampagne gemacht, und Sie müssen nicht glauben, dass wir nicht auch genügend Zeugen haben, die die Lügen beweiskräftig entlarven können.

Sie sind derjenige, der der Rufmordkampagne eine Bühne gegeben hat.“ Das geht so weit, dass die Gruppe mir das Gefühl gibt, unter Beobachtung zu stehen: Im Winter 2015 soll ich beim früheren Verein Sekten-Information und Selbsthilfe einen internen Vortrag über meine Recherchen halten – kurz zuvor wird der Veranstalter in einer langen E-Mail informiert, dass ich Teil einer Rufmordkampagne sei. Bis heute aber hat niemand aus der Gruppe die FR oder mich verklagt, obwohl die seit 2014 laufende Berichterstattung ein großer Skandal sein soll. Den größten Widerstand aus der Gruppe bekommt ein Aussteiger zu spüren, der 2015 als erster nichtanonymisiert an die Öffentlichkeit geht.

In der FR, in Fernsehsendungen und auf Facebook erzählt er von seinem Leben in der Gruppe und der Ausbeutung in der Firma. Danach wird er von dem Produktionsunternehmen auf Unterlassung verklagt, weil er sich auch gegenüber Kunden geschäfts- und rufschädigend geäußert habe. Doch er gewinnt sowohl vor dem Landgericht als auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in fast allen Punkten. Letzteres urteilte: Die Aussage, es handele sich bei der Firma um eine Sekte, sei vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Dieses überwiege das Interesse der Klägerin am Schutz ihres „sozialen Geltungsanspruchs“ als Wirtschaftsunternehmen. Der Beklagte habe in der Gruppe gelebt, die Sache sei von öffentlichem Interesse und die Vorwürfe hätten tatsächliche Anhaltspunkte, zum Beispiel dass die Gruppe einen religiösen Bezug hat und Mitglieder in der Firma arbeiten. Untersagt wurde lediglich die Behauptung, die Staatsanwaltschaft ermittle gegen die Firma, weil sie nur gegen Sylvia D. ermittelte.

Die Behörden

Schon vor Jahrzehnten, noch vor dem Umzug nach Hanau bekommen die Behörden Informationen über Missstände in der Gruppe. Unter anderem sollen Pflegekinder der D.s mangelernährt worden sein und Gewalt erlitten haben. Nach FR-Informationen bekam das Jugendamt Darmstadt entsprechende Hinweise – ohne Konsequenzen Mitte 2015 kommt die FR in Kontakt mit einem Aussteiger, der erklärt, welche Informationen ein Mitarbeiter des Jugendamtes Hanau Anfang der 90er Jahre von ihm erhalten habe: „Ich habe detailliert beschrieben, was in der Gruppe abging: der Non-Stop-Psychoterror, die Misshandlungen, dieses totalitäre System, die tägliche Hölle.“ Auch zu Jan H.s Tod habe er konkrete Angaben gemacht.

Ich habe detailliert beschrieben, was in der Gruppe abging: der Non-Stop-Psychoterror, die Misshandlungen, dieses totalitäre System, die tägliche Hölle.

Die FR konfrontiert das Hanauer Jugendamt daraufhin mehrfach mit den Vorwürfen. Dessen Antwort: Die Aussagen zum Todesfall seien zu vage gewesen, die Polizei habe mitgeteilt, es sei ein Unfall gewesen. Das Fazit des Amtes: „Auch aus heutiger Sicht ist festzustellen, dass alles getan wurde, was aufgrund der damaligen Informationslage möglich war.“ Die Anführer der Gruppe seien damals nicht mit den Vorwürfen konfrontiert worden, „weil für die Kinder dadurch eine Gefährdungssituation hätte entstehen können“. Eine nicht nachvollziehbare Argumentation, die Betroffene als Schlag ins Gesicht empfinden: Das Jugendamt wusste offenbar, es hätte eigentlich aktiv werden müssen, weil die Kinder mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Notlage waren, tat es aber nicht, weil dies den Kindern unter Umständen hätte schaden können?

 Vieles in diesem Fall deutet auf ein massives Behördenversagen hin, sowohl die Fehler bei den ersten Ermittlungen zu Jan H.s Tod als auch die Passivität der Jugendämter. Das Hanauer Amt räumt ein, der Informant habe von einer Versklavung der Sektenmitglieder berichtet und davon, dass Anhänger die Umstände von H.s Tod vertuscht hätten. Daneben gab es weitere Alarmsignale: Zum Beispiel sollen mehrere Kinder durch Schlägereien und Diebstahl auffällig geworden sein. Weitergehende FR-Nachfragen dazu beantwortet die Stadt Hanau nicht oder blockt sie ab. Man habe damals einen Richter konsultiert, der angesichts der Informationslage keine Möglichkeit gesehen habe einzugreifen. Den Namen des Richters will die Stadt aber nicht nennen, aus „Gründen des Persönlichkeitsschutzes“.

Die neuen Ermittlungen

Im März 2015 rollt die Staatsanwaltschaft Hanau das Verfahren zu Jans Tod wieder auf, nach neuen Aussagen von Aussteigern. Dabei gerät Sylvia D. schließlich in den Fokus der Kriminalpolizei. Zunächst wird sie als Zeugin vernommen, etwa ein Jahr später ist sie Verdächtige. Zweieinhalb Jahre ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft, bis im September 2017 Anklage gegen Sylvia D. erhoben wird wegen Mordes mit den Merkmalen der Grausamkeit und niedriger Beweggründe. Zunächst leitet Oberstaatsanwalt Jürgen Heinze die Ermittlungen, dann sein Kollege Dominik Mies. Sie versprechen, den Fall minutiös aufzuarbeiten. Der Aufwand, den sie und die anderen Ermittler betreiben, ist enorm – und muss es sein, schließlich liegt das Geschehen weit zurück. Zahlreiche Zeugen werden befragt, mehrere Gutachten erstellt, etwa dazu, wie der Sack beschaffen war, in dem Jan H. schlafen musste. Später, im Juli 2017, wird seine Leiche auf dem Friedhof in Hanau exhumiert, um weitere Informationen zur Todesursache zu bekommen.

Es gibt mehrere Durchsuchungen, sowohl in Privathäusern als auch in Räumen der Medienproduktionsfirma. Dabei stellen die Ermittler Dutzende Kisten mit möglichem Beweismaterial sicher, ein Großteil davon besteht aus den angeblich göttlichen Briefen. Jeder Satz auf Tausenden von Seiten muss gelesen und seziert werden. Offenbar haben die Ermittler in den Schreiben, die eine große Bedeutung für das Leben in der Sekte* hatten, wichtige Hinweise gefunden. Andere Taten, die in der Gruppe verübt worden sein sollen, werden im Prozess um Jans Tod womöglich zur Sprache kommen, aber nicht mehr verfolgt. Ein Ermittlungsverfahren, in dem es vor allem um Missbrauch von Schutzbefohlenen ging, wurde bereits eingestellt: Laut Staatsanwaltschaft sind alle Vorwürfe in diesem Zusammenhang verjährt. Aber das Verfahren habe wichtige Informationen zum Fall Jan H. gebracht, bestätigte Dominik Mies vor zweieinhalb Jahren. Das Landgericht Hanau hat die Anklage der Staatsanwaltschaft mehr als eineinhalb Jahre geprüft und danach zugelassen. Es läuft auf einen aufwendigen Indizienprozess hinaus. Für Sylvia D. gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Die Kammer um den Vorsitzenden Peter Graßmück ist bekannt dafür, in komplizierten Fällen zu einem Verhandlungsmarathon bereit zu sein. Wird das Gericht Jan H.s Tod aufklären können? Die Verhandlung dürfte für alle Beteiligten aufreibend werden. Ein mehr als 30 Jahre zurückliegender Fall, ebenso komplex wie emotional. Es geht um den Tod eines kleinen Jungen, der viele Fragen aufwirft.

Info

Anfang der 1980er Jahre entsteht in Darmstadt um Walter D., einen ehemaligen Pastor der evangelisch-methodistischen Kirche, und dessen Ehefrau Sylvia D. eine Glaubensgruppe. Sylvia D., die an der Spitze steht, erhält angeblich Anweisungen von Gott, die ihre etwa 20 bis 30 Anhänger umsetzen müssen. Kurz darauf ziehen die Familie D. und einige andere Mitglieder nach Hanau. Die D.s haben leibliche Kinder sowie Adoptivkinder, darüber hinaus passt Sylvia D. oft auf den Nachwuchs ihrer Anhänger auf. Auch auf Jan H., der 1988 laut Ermittlungsakte im Schlaf an seinem Erbrochenen erstickt sein soll. Im Herbst 2014 macht die Frankfurter Rundschau den Hanauer Sektenfall öffentlich. Aussteiger berichten in dem Artikel von Gehirnwäsche, Gewalt und Ausbeutung in einem Medienproduktionsunternehmen, für das ein großer Teil der Gruppierung arbeitet. Die Gemeinschaft und das Unternehmen hingegen sehen die Vorwürfe als Teil einer „skrupellosen Hetzkampagne“ voller Lügen. Sie seien keine Glaubensgruppe. Die Mitglieder missionierten nicht und kassierten keine Spenden. Auch der Vorwurf der Ausbeutung wird zurückgewiesen. Mitte März 2015 nennt die FR den Namen der Firma, die auch öffentliche Aufträge bekam. Die Stadt Hanau erklärt daraufhin, die Zusammenarbeit ruhen zu lassen. Ende März 2015 berichten die Hessenschau und die FR, dass dem Hanauer Jugendamt die Sektenvorwürfe bekannt waren, es aber nicht einschritt. Ein Mann hatte die Behörde 1991 über die Missstände dort sowie über Jans Tod informiert. Im Herbst 2015 berichtet die FR, dass die Staatsanwaltschaft Hanau die Ermittlungen aufgrund neuer Hinweise wieder aufgenommen hat. Im Juli 2017 wird Jan H.s Leichnam exhumiert. Die Untersuchung der Knochen soll Hinweise auf die Todesumstände geben. Im September 2017 klagt Oberstaatsanwalt Dominik Mies Sylvia D. wegen Mordes an. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass D. Jan H. in einem über dem Kopf verschnürten Schlafsack ersticken ließ, obwohl sie seine Schreie gehört habe. D.s Anwalt weist den Vorwurf zurück. Das Landgericht prüft die Anklage und lässt diese im Mai 2019 zu. Der Prozess beginnt am 22. Oktober.